SBG bei Steuerdiskussion mit Finanzminister Peter-Jürgen Schneider

Am 13.09.2017 nahmen die Stellv. Vorsitzenden der SBG Viviane Hallmann und Sönke Nagel auf Einladung des Landtagsabgeordneten Frank Henning an einem steuerpolitischen Vortrag vom niedersächsischen Finanzminister Peter-Jürgen Schneider im Gewerkschaftshaus in Osnabrück teil.

Herr Schneider erläuterte das finanzpolitische Konzept der SPD für die anstehenden Wahlen. Die SPD plant im Falle eines Wahlsieges insbesondere Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Besonders im Fokus der SPD stehen junge Familien und Alleinerziehende, die finanziell entlastet werden sollen.Außerdem sollen Geringverdiener geringere Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, aber den bisherigen Rentenanspruch bezogen auf ihr Gehalt behalten.Zusätzlich plant die SPD das 1. und 2. Kitajahr beitragsfrei zu stellen.Herr Schneider führte auch aus, dass ihm eine leistungsfähige Finanzverwaltung wichtig sei. Die jetzige Landesregierung habe durch verschiedene Maßnahmen zum Beispiel mit der Aufstockung der Betriebsprüfung um 100 Beschäftige dazu beigetragen.

Die Vertreter der SBG hakten in diesem Punkt nach: Zu einer leistungsfähigen Finanzverwaltung bedürfe es auch einer angemessenen Bezahlung insbesondere der unteren Besoldungsgruppen. Herr Schneider wurde gefragt ob der Vorschlag der SBG, den im Tarifbereich vereinbarten Mindesterhöhungsbetrag von 75,00 € monatlich, nun auch für die unteren Besoldungsgruppen im Beamtenbereich übernommen wird.

Herr Schneider sagte, dass die CDU zugesagt habe, die Änderung im Besoldungsgesetz mitzutragen. Es kann also davon ausgegangen werden, das der Landtag in seiner Sitzung am 20.09.2017 den Mindesterhöhungsbetrag von 75,00 € beschließen wird.

Die SBG wies im Zusammenhang mit einer leistungsfähigen Steuerverwaltung darauf hin, dass es für die Finanzämter immer schwieriger werde junge geeignete Leute für den mittleren Dienst zu gewinnen. Spätestens nach Abschluss der Prüfung, wenn dem Steueranwärter nach seiner Ausbildung nur rund 500,00 € mehr als seine Anwärterbezüge zur Verfügung stünden, setze ein Umdenkungsprozess ein, der in vielen Fällen zum Verlassen der Steuerverwaltung führe. Auch der Studiengang öffentliche Verwaltung in Osnabrück biete neue Anreize für junge Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes unsere Verwaltung nach dem Ende ihrer Ausbildung zu verlassen.

Herr Schneider sah die Problematik als nicht vordringlich an. Es gäbe zwar Probleme in Osnabrück und Göttingen die ihm bekannt seien. Man habe aber in den letzten Jahren die Anwärterzahlen drastisch gesteigert, so dass die Steuerakademie nun an ihre Kapazitätsgrenzen komme. Da aber voraussichtlich auch die steigenden Einstellungen von Finanz- und Steueranwärtern nicht ausreichen um die Altersabgänge in den nächsten Jahren von fast 40 % des derzeitigen Beschäftigungsstandes auszugleichen, beabsichtige die Landesregierung ab dem Jahr 2021 zusätzlich ca. 100 Tarifbeschäftigte jährlich einzustellen.