Beitragsordnung

Die Mitgliedbeiträge der SBG
Beitragsordnung der STEUER-BASIS-GEWERKSCHAFT (SBG)Landesverband Niedersachsen e.V.

§1
Die SBG-Mitglieder zahlen nach Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen gestaffelt folgende Monatsbeiträge:

Beamte A1 – A9 und Angestellte BAT X – Va/b und Arbeiter 3,- Euro

Beamte A9+Z – A12 und Angestellte BAT IVb – IIa/b 4,- Euro

Beamte A13 und höher sowie Angestellte BAT Ib und höher 5,- Euro

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Beschäftigten 6,- Euro jährlich.

§ 2
1) Die Beitragszahlung erfolgt unbar im Banklastschrift-Einzugsverfahren (LEV). Erfolgt eine Rücklastschrift mangels Deckung, so trägt das Mitglied die hierdurch entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten, die für den Landesverband aus dem Nachzahlungsverfahren entstehen.

2) Eine besondere Quittung über geleistete Beitragszahlungen wird nicht ausgestellt. Das Mitglied kann jedoch gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten eine Bescheinigung der gezahlten Beträge verlangen.

3) Änderungen der Lohn-, Vergütungs- oder Besoldungsgruppe sind dem Landesverband unverzüglich anzuzeigen, sofern sich eine Beitragsänderung ergeben würde. Der Landesverband behält sich vor, Beitragsdifferenzen nachzuerheben, wenn das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Das Recht der Nacherhebung gilt auch über die Beendigung der Mitgliedschaft hinaus.

4) Angefangene Monate des Beitritts und der Beendigung der Mitgliedschaft werden als volle Monate berechnet.  Bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie den in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Beschäftigten erfolgt keine anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrages.

§3
Die Beitragsordnung tritt am 09.01.2005 in Kraft.