Musterwiderspruch amtsangemesse Bezahlung:
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist die niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen. Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer verfassungswidrigen Unteralimentation aus und hat die einschlägigen Besoldungsregelungen des Landes Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Steuer-Basis-Gewerkschaft empfiehlt, vorsorglich
Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einzulegen und stellt hierfür einen entsprechenden Musterwiderspruch zur Verfügung.