Wir sind in ständigem Kontakt mit der Politik, auch wenn zu den einzelnen Treffen keine Veröffentlichungen erfolgen.
Gespräch des Landesvorstandes der SBG mit dem niedersächsischen Finanzminister am 08.04.2009 in Hannover
Im Finanzministerium kam es heute zu einem Treffen zwischen dem niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring und dem Vorstand der SBG. Den Artikel findet Ihr hier.
Treffen des SBG-Vorstands mit dem Landtagsabgeordneten Frank Henning
Treffen der SBG mit dem Landtagsabgeordneten Frank Henning am 22.08.2013 in Osnabrück
Am 22.08.2013 fand ein Gespräch des SBG-Vorstands mit dem Landtagsabgeordneten Frank Henning statt. Frank Henning ist auch Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss des niedersächsischen Landtags.
Mit Frank Henning wurden die Themen eingehend erörtert, die auch schon mit Herrn Finanzminister Schneider am 22.07.2013 in Hannover erörtert wurden (Gefährdung durch Tonerstaub, Datenschutz, Neuorganisation der Finanzverwaltung, Gewinnung von neuen Außendienstmitarbeitern und die Verzögerung bei der Besoldungsanpassung; siehe dazu Bericht auf dieser Homepage). Frank Henning zeigte sich aufgeschlossen für die Vorschläge der SBG, insbesondere zur besseren Besetzung von Dienstposten in der Betriebsprüfung.
Außerdem wurden durch die SBG die folgenden Themen angesprochen:
- Keine anerkannte Berufsausbildung im mittleren Dienst Die SBG kritisierte, dass die Steueranwärter nach Abschluss ihrer hochqualifizierten Ausbildung keinen anerkannten Berufsabschluss vorweisen könnten. Zur Verbesserung dieser Situation könne beispielsweise durch den Abschluss der Berufsausbildung als Steuerfachwirt eine Fachabitureignung zuerkannt werden.Frank Henning sicherte zu, dieses Thema weiter zu verfolgen, um auch zukünftig noch geeignete Bewerber auf dem enger werdenden Arbeitsmarkt finden zu können.
- Neukonzeption Finanzämter für Fahndung und Strafsachen Die SBG schlug eine Neukonzeption der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen in Niedersachsen vor. Ziel sei es, die Arbeitsüberlastung der Fahndungsämter zu reduzieren und die Attraktivität der Dienstposten für geeignete Bewerber zu steigern.
- Einstellung Tarifpersonal Im Hinblick auf Überlegungen der Politik, zukünftig wieder mehr Tarifpersonal an Bord nehmen zu wollen, schränkte die SBG ein, dass zunächst die unterschiedliche Bezahlung von Beamten und Tarifbeschäftigten für gleiche Arbeit abgemildert werden müsse. Der vorhandene Stellenpuffer führe dazu, dass Beamte jahrelang warten müssten um eine amtsangemessene Besoldung zu erhalten. Tarifbeschäftigte hingegen erhielten sofort das der Tätigkeit entsprechende Gehalt. Auch bei der Weihnachtsgeldzahlung sowie bei der aktuellen Besoldungserhöhung seien Beamte gegenüber den Tarifbeschäftigten benachteiligt. Die Einstellung weiterer Tarifbeschäftigter ohne Abmilderung der derzeitigen Bezahlsysteme würde den Betriebsfrieden in den Finanzämtern gefährden.
- Besteuerung Rotlichtbereich Die SBG schlug vor, auch in Niedersachsen für die Besteuerung im Rotlichtbereich das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ (Pauschabgabe für Prostituierte) einzuführen. Das derzeitige Verfahren (Aufnahme jeder Prostituierten als selbständige Unternehmerin) führt zu erheblichem Arbeitsaufwand in den Finanzämtern, ohne dass tatsächlich Steuern eingenommen werden können.Nach Auffassung der SBG führt die Einführung des Düsseldorfer Verfahrens zu Steuermehreinnahmen bei gleichzeitiger Senkung des Verwaltungsaufwandes.
Das Gespräch mit Herrn Henning fand in der Osnabrücker Geschäftstelle der SPD in angenehmer Atmosphäre statt. Der Abgeordnete zeigte großes Verständnis für die Anliegen der SBG und versprach, diese im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterzuverfolgen. Kommentar_Ministerbesuch_Tobias_Matter
Treffen des SBG-Vorstands mit dem Landtagsabgeordneten Matthias Möhle
Am 24.11.2013 begegneten sich der stellvertretende Vorsitzende der SBG, Kai Friedrichs, und der Landtagsabgeordnete Matthias Möhle (SPD) im Egon-Bahr-Haus in Peine.
In einem Vieraugengespräch wurden diverse aktuelle Themen besprochen, die den Mitgliedern der SBG sehr am Herzen liegen: Gefährdung durch Tonerstaub, Datenschutz, Gewinnung von neuen Außendienstmitarbeitern, Einstellung von Tarifpersonal, keine anerkannte Berufsausbildung für den mittleren Dienst, Verzögerung bei der Besoldungsanpassung.
Es wurden folgende Themen eingehender erörtert:
- Gefährdung durch Tonerstaub
Die SBG ist aufgrund der Gesundheitsgefährdung, die aus dem Gebrauch von Laserdrucken resultiert, für die Abschaffung dieser Geräte in der Finanzverwaltung. Es erstaunt, dass in der niedersächsischen Finanzverwaltung zur Zeit noch immer in großer Zahl Laserdrucker eingesetzt werden (Samsung ML-3471 ND), die die Grenzwerte für den Ausstoß von ultra-feinen Partikeln bei weitem überschreiten, obwohl das Problem seit langem bekannt ist und andere Verwaltungen bereits auf Zentraldrucker und andere Druckersysteme umgestellt haben.
Nach dem Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister am 22.07.2013 sollte bereits im September diesen Jahres eine Entscheidung getroffen werden, welches Druckersystem in Zukunft in der Finanzverwaltung eingesetzt werden soll. Leider konnte diese Zusage nicht eingehalten werden. Es ist zur Zeit nicht einmal bekannt, ob resp. wann zumindest die v. g. Drucker der Firma Samsung gegen Drucker ausgetauscht werden, die die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub-emissionen erfüllen. Da auch in der Finanzverwaltung die ersten Krankheitsfälle aufgetreten sind, die im Zusammenhang mit Tonerstaub stehen, ist ein schnelles Handeln erforderlich, um die Beschäftigten der Finanzverwaltung zu schützen.
Matthias Möhle erklärte, er werde in dieser Angelegenheit das Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister suchen und unser Anliegen unterstützen.
- Einstellung von Tarifpersonal
Die Ankündigung der Landesregierung, wieder vermehrt Tarifpersonal einstellen zu wollen, wird von der SBG grundsätzlich begrüßt. Es sollte hierbei jedoch darauf geachtet werden, dass zuvor Ungleichbehandlungen zwischen der Beamtenschaft und dem Tarifpersonal abgeschafft werden. Es kann nicht sein, dass Beschäftigte unterschiedlich bezahlt werden, obwohl sie dieselbe Tätigkeit ausführen.
Die Praxis, Beamtinnen und Beamte jahrelang auf höherwertigen Posten einzusetzen und nicht zu befördern, während das Tarifpersonal sofort seiner Tätigkeit entsprechend entlohnt wird, führt zu teilweise unerträglichen kollegialen Spannungen insbesondere in den Bereichen, wo die Tarifbeschäftigten und die Beamten die gleiche Tätigkeit für unterschiedliches Entgelt ausführen.
- Verzögerung bei der Besoldungsanpassung
Während der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder eine lineare Entgeltserhöhung zum 01.01.2014 von 2,95 % für die Tarifbeschäftigten vorsieht, wurde in Niedersachsen die analoge Besoldungsanpassung auf den 01.06.2014 verschoben. Diese Verzögerung bei der Besoldungsanpassung bedeutet gerade für die unteren Besoldungsstufen angesichts der Preissteigerungen der letzten Jahre eine besondere Härte. Mit dem Vorschlag, die Besoldungsanpassung zeitlich nach den Besoldungsgruppen zu staffeln, in dem man bspw. bei den unteren Besoldungsgruppen bis A 8 die Besoldung bereits zum 01.01.2014, bei A9 bis A 11 ein Vierteljahr später und bei den übrigen Besoldungsgruppen erst zum 01.06.2014 anpasst, rannte die SBG bei Herrn Möhle offene Türen ein. Er gab jedoch zu bedenken, dass er aus finanziellen Gründen mit diesem Anliegen beim niedersächsischen Finanzminister auf taube Ohren stoßen werde.
Das Gespräch mit Herrn Möhle fand in der Peiner Geschäftsstelle der SPD in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt. Als Lehrer sind Herrn Möhle die Probleme der Beamtenschaft nicht unbekannt. Er erklärte sich bereit, sich für die vorgebrachten Anliegen der SBG einzusetzen.
Treffen des SBG-Vorstands mit Herrn Staatsekretär Frank Doods am 15.07.2014 im MF in Hannover
Am 15.07.2014 trafen sich Herr Staatssekretär Doods und der SBG-Vorstand zu einem Meinungsaustausch im Niedersächsischen Finanzministerium (MF). Für das MF nahmen außerdem Frau Zapfe-Dietrich und Herr Eggert teil, für die Steuer-Basis-Gewerkschaft ihr Vorsitzender Tobias Matter und die stellv. Vorsitzenden Elke Hajir, Stephan Schulte und Sönke Nagel. Folgende Themen wurden besprochen:
Sachstand Bp+
Herr Doods teilte mit, dass der Abschlussbericht der OFD dem MF vorliege und dass nun Abstimmungsarbeiten im MF liefen, um zu ermitteln, welche Punkte umgesetzt werden sollen.
Die SBG wies noch einmal auf ihre Vorschläge zu dem Projekt BP+ hin.
Durch die Anhebung der Mindestbewertung der Dienstposten im gehobenen Dienst nach A11 hat die Tätigkeit als Betriebsprüfer an Attraktivität verloren. Neben Erfahrung im Innendienst setzt die Prüfertätigkeit eine ca. 1 1/2-jährige Fortbildung voraus. Diese zusätzliche Qualifikation sollte sich auch in der Bewertung der Bp-Dienstposten widerspiegeln. Bedenkt man, dass die Sozialversicherungsprüfer trotz eines sehr eingeschränkten Prüfungsfeldes nach A 12 besoldet werden, wäre eine Mindestbewertung sämtlicher Dienstposten der AmtsBp mit A 12 durchaus angemessen. Hieraus folgt eine Mindestbewertung der GBp-Dienstposten mit A 13 und der Fahndungsprüfer-Dienstposten mit A 12/A13. Auch wenn aus haushaltspolitischer Lage mit einer schnellen Umsetzung dieses Vorschlages nicht zu rechnen ist, sollte das MF alles versuchen, um die Anzahl der höherwertigen Dienstposten in den Bp-Stellen zu erhöhen.
Hierbei könnte der weitere Vorschlag der SBG dienlich sein, A 12 Dienstposten von den Finanzämtern für GBp an die Veranlagungsfinanzämter zu verlagern. Da dies auch mit einer Aufgabenverlagerung einhergehen müsste, schlug die SBG vor, die Einkommensmillionäre zukünftig wieder von den Veranlagungsfinanzämtern prüfen zu lassen. Aus der Reaktion von Herrn Doods ließ sich entnehmen, dass über den Vorschlag ernsthaft nachgedacht wird.
Die SBG bat Herrn Doods auch noch einmal über unseren Vorschlag nachzudenken, die Prüferzulage auf die Höhe der Polizeizulage anzuheben. Dies benötige nur begrenzte Haushaltsmittel, da hierdurch gezielt der Personenkreis der dringend benötigten BetriebsprüferInnen gefördert werde.
Außenstellen der Steuerfahndungsämter
Da die Landesregierung mehr Stellen sowohl für Betriebsprüfer als auch für Fahndungsprüfer schaffen möchte, empfiehlt die SBG, bei den Veranlagungsfinanzämtern Außenstellen der Steuerfahndungsämter einzurichten.
In einigen Regionen in Niedersachsen verbringen die Verbindungsfahnder und die Mitarbeiter der Strafsachenstellen zu viel Zeit auf der Straße, weil die Zuständigkeitsgebiete der Steuerfahndungsämter sehr groß sind. Durch ortsnahe Fahndungsaußenstellen könnte die Arbeit der Fahndungsämter effektiver gestaltet werden und es ergäben sich neue interessante Karrieremöglichkeiten für Kolleginnen und Kollegen, die sich aufgrund des langen Anfahrtswegs zu einem Fahndungsamt bisher mit einer Tätigkeit als Fahnderin oder Fahnder nicht anfreunden konnten.
Herr Doods erläuterte, dass das MF sich zukünftig auch mit der Struktur der Finanzämter befassen werde. In diesem Zusammenhang könnte dann auch der Vorschlag der SBG geprüft werden.
Arbeitsbelastung und Motivation der Beschäftigten im Innendienst
Der Vorsitzende der SBG, Herr Matter, machte deutlich, dass die Beschäftigten im Innendienst an ihren Belastungsgrenzen angekommen seien. Das ständig steigende Fehl zwischen notwendigem Personal und tatsächlicher Personalzuweisung gehe nicht spurlos an den Beschäftigten vorbei. Die steigende Zahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten sei ein Indiz dafür. Ein Alarmsignal sei auch, dass sich erneut über 800 Beschäftigte für die Teilnahme an dem Seminar Stressbewältigung am Arbeitsplatz gemeldet hätten. Auch der technische Fortschritt belaste zunehmend mehr, als dass er zur Arbeitserleichterung beitrage.
Herr Doods stellte klar, dass das MF sich dieser Situation bewusst sei. Man versuche gezielt, durch mehr Einstellungen von FinanzanwärterInnen und SteueranwärterInnen die Arbeitsbelastung abzumildern. Frau Zapfe-Dietrich bat in diesem Zusammenhang trotz der bestehenden Arbeitsbelastung, die jungen Anwärterinnen und Anwärter weiterhin in den Ämtern gut aufzunehmen und auszubilden.
Außerdem griff Frau Zapfe-Dietrich die Anregung der SBG auf, zu prüfen, ob mehr Seminarplätze für das Seminar Stressbewältigung zur Verfügung gestellt werden können.
Nachwuchsgewinnung / Anerkannte Berufsausbildung für den mittleren Dienst
Gerade bei der Nachwuchsgewinnung für den mittleren Dienst steht unsere Verwaltung nach Auffassung der SBG in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. In einigen Regionen Niedersachsens können schon jetzt hunderte von Ausbildungsplätzen nicht mehr mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden. Berücksichtigt man den enormen Aderlass, der in den kommenden Jahren insbesondere im mittleren Dienst auf die Finanzverwaltung zukommt, müssen die Anstrengungen wesentlich erhöht werden, damit unsere Ausbildungsplätze nicht unbesetzt bleiben.
Um die Ausbildung im mittleren Dienst attraktiver zu gestalten, ist es nach Auffassung der SBG unerlässlich, dass endlich auch die Ausbildung zum Finanzwirt in das europäische Ausbildungssystem eingeordnet und mit anderen Lehrberufen gleichgestellt wird.
Die SBG fordert eine anerkannte Berufsausbildung für den mittleren Dienst.
Da diese Maßnahme nur auf Bundesebene abgestimmt erfolgen kann, wäre ein erster Schritt zur Attraktivitätssteigerung, wenn der Abschluss zum Finanzwirt die Fachhochschulreife ermögliche. Frau Zapfe-Dietrich versprach, diesen Vorschlag auf Bund-Länderebene diskutieren zu lassen.
Effizienzsteigerung und Erhöhung der Attraktivität der Erhebungsstellen
Durch den Abbau von Dienstposten für Vollziehungsbeamte in den vergangenen Jahren wird die Vollstreckung der Finanzverwaltung nach Auffassung der SBG immer mehr zum zahnlosen Tiger.
Selbst in großen Finanzamtsbezirken steht zum Teil nur noch ein Vollziehungsbeamter zur Verfügung. Bei Krankheit oder Urlaub dieses Beamten kann eine effektive und zeitnahe Vollstreckung nicht mehr gewährleistet werden. Berücksichtigt man, dass in Niedersachsen jedes Jahr Millionenbeträge von Steuerschulden niedergeschlagen werden und dass ein Vollziehungsbeamter jährlich ca. 800.000,00 € Steuerbeträge für das Land Niedersachsen einnimmt, könnten für das Land Niedersachsen zusätzliche Einnahmen durch die Aufstockung des Vollziehungsaußendienstes generiert werden.
Die SBG bat Herrn Doods, auch prüfen zu lassen, ob eine Anhebung der Dienstpostenbewertung nach A 9 für die VollziehungsbeamtInnen angemessen sei (GerichtsvollzieherInnen werden schon seit Jahren nach A 9 besoldet). Die von der OFD geforderte geänderte Arbeitsweise durch die VollziehungsbeamtInnen, z.B. mehr pfändbare Forderungen im Außendienst festzustellen, fordert u.E. tiefere Kenntnisse der Vollziehungsbeamten von verschiedenen Buchführungssystemen und den vorgelagerten Systemen. Diese anspruchsvollere Arbeitsweise bedingt auch eine Auseinandersetzung mit der Bewertung des Dienstpostens. Auch die Provisionierung der Vollziehungsbeamten sollte den geänderten Anforderungen an ihre Arbeitsweise angepasst werden. Herr Eggert
erklärte, dass demnächst Überlegungen zur Änderung der Provisionierung der Vollziehungsbeamten erfolgen werden.Eine Provisionierung von pfändbaren Forderungen würde in die Überlegungen einbezogen.
Falls eine Anhebung der Dienstpostenbewertung für VollziehungsbeamtInnen nach A 9 nur mittelfristig erfolgen könne, könnte eine Attraktivitätssteigerung auch dadurch erfolgen, dass ein Teil der Zulagen/Provisionen der Vollziehungsbeamten pensionsfähig gestellt werden würde. Durch diese Maßnahme könnten auch bewährte VollziehungsbeamtInnen im Außendienst gehalten werden.
Als weitere Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung der Erhebungsstellen schlägt die SBG vor, bei Ämtern mit mindestens 2 Teamleitern eine Stelle in einen A 9+Z Dienstposten umzuwandeln.
Hier könnten bewährte Kolleginnen und Kollegen aus dem mittleren Dienst eingesetzt werden. Bei größeren Ämtern könnten auch zwei Dienstposten umgewandelt werden.
Der Vorteil dieses Vorschlages kostet nicht mehr Geld. Er schafft hingegen neue Karrieremöglichkeiten für den mittleren Dienst und sorgt für mehr Kontinuität bei den Teamleitern im Erhebungsbezirk.
Hinsichtlich der Vorschläge der SBG zu den Erhebungsstellen war man sich einig, dass diese bei einem nächsten Treffen vertieft werden sollten.
Besteuerung im Rotlichtmilieu – Forderung zur Einführung des Düsseldorfer Verfahrens in Niedersachsen
Bei dem letzten Gespräch zwischen dem SBG-Vorstand und Herrn Finanzminister Schneider hatte die SBG auf das Erhebungsdefizit im Rotlichtbereich in Niedersachsen hingewiesen. Die SBG teilte dabei die Auffassung des Landesrechnungshofes, dass faktisch so gut wie keine Besteuerung in diesem Bereich in Niedersachsen erfolgt. Der Weg, den die alte Landesregierung mit einer Erfassung der Prostituierten als Unternehmerinnen ging, führte zu einer Belastung des Innendienstes, ohne dadurch Steuern generieren zu können.
Vielfach meldeten Prostituierte sich nur als Kleinunternehmerinnen an oder wenn bspw. Schätzungen erfolgten, so waren spätestens bei dem Versuch die Steuern beizutreiben die Unternehmerinnen spurlos verschwunden. Die SBG schlug in dem Gespräch mit Herrn Minister Schneider vor, das Düsseldorfer Verfahren (eine Art Vorauszahlungsverfahren durch Clubbetreiber für Prostituierte) auch in Niedersachsen einzuführen, zumal es auch in vielen anderen Bundesländern bereits erfolgreich angewendet wird.
Herr Doods teilte mit, dass das MF die Auffassung teile, dass die alte Vorgehensweise nicht erfolgreich gewesen sei. Die OFD sei nun vom MF aufgefordert worden, die Einführung des Düsseldorfer Verfahrens in Niedersachsen zu prüfen.
Das Gespräch fand in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt. Der Vorstand der SBG freut sich auf weitere interessante Gespräche mit Herrn Doods und den Vertretern des MF.
Treffen der Vertreter der SBG mit dem niedersächsischen Finanzminister in Hannover
Am 7. August 2015 fand ein Gesprächstermin zwischen Vertretern der SBG und dem niedersächsischen Finanzminister, Herrn Peter-Jürgen Schneider, im niedersächsischen Finanzministerium statt, an dem ebenfalls die Referatsleiterin Frau Ölscher-Dütz und der Abteilungsleiter Herr Hüdepohl teilnahmen.
Das Gespräch wurde von Seiten der SBG gesucht, nachdem der niedersächsische Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vom 21.04.2015 aufgrund der weit vorangeschrittenen Automatisierung bei der Besteuerung und der demografischen Entwicklung im Land Niedersachsen bis zum Jahr 2020 unter anderem die Zusammenlegung und Schließung von insgesamt 17 Finanzämtern sowie eine Personaleinsparung von rd. 2.000 Vollzeitkräften forderte. Das Finanzministerium erklärte in seiner Stellungnahme zu dem Bericht, dass es zur Zeit prüfe, ob die Einführung eines zentralen Prüfungsfinanzamts in Hannover möglich ist.
Auf die Frage der SBG erklärte Minister Schneider, dass eine diesbezügliche Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Einer Entscheidung der beauftragten Kommission könne nicht vorweg gegriffen werden. Derzeit sei noch völlig unklar, wie in dieser Sache entschieden werde.
Aufgrund des Hinweises der SBG-Vertreter, dass sich die allgemein herrschende Unklarheit bspw. negativ auf die Bewerberlage bei Ausschreibungen im Bereich Hannover auswirken könne, gab Minister Schneider zu verstehen, dass eine sofortige Entscheidung nicht möglich sei, dass aber spätestens bis Jahresende eine Entscheidung getroffen werden soll.
Darüber hinaus führte Minister Schneider aus, dass eine weitere Zentralisierung von Finanzämtern in der Fläche aktuell nicht zur Debatte stände. Gegenüber dem Landesrechnungshof habe er bereits erklärt, dass man sich keinesfalls zu übereilten Einsparmaßnahmen drängen lasse.
Schwerwiegende Organisationsänderungen ohne Effekt nur um der Änderung Willen durchzuführen, mache keinen Sinn. Man müsse hierbei stets auch die sich ergebenden Nachteile in Betracht ziehen. Im Übrigen sei eine Aufgabenverringerung bei den Veranlagungsfinanzämtern aufgrund der demografischen Entwicklung zur Zeit nicht in Aussicht, zumal sich z. Bsp. durch die Rentenbesteuerung die Aufgabenanzahl eher erhöht als verringert habe.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurden von den Vertretern der SBG die negativen Folgen des neuen Vollstreckungskonzepts EVA für den Vollstreckungsaußendienst anschaulich dargestellt. Dieses Konzept führt dazu, dass die Vollziehungsbeamten überwiegend nur noch im Bereich der Sachverhaltsermittlung tätig werden. Dies wirkt sich negativ auf deren Vollstreckungseinnahmen und somit auch negativ auf die Höhe der Vollziehervergütung aus. Darüber hinaus sollen die Vollziehungsbeamten bei Firmen als Liquiditätsprüfer tätig werden, was profunde wirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse sowie den sicheren Umgang mit den vor Ort befindlichen Daten-verarbeitungsprogrammen voraussetzt . Hier wird es in Zukunft schwerer fallen, bei der Aufgabenerweiterung und gleichzeitiger Verringerung der Vergütung, für diese Posten geeignete Bewerber zu finden, zumal die Dienstposten der Vollziehungsbeamten nur nach A 8 besoldet werden.
Herr Schneider unterstrich, dass die Einführung eines neuen Vollstreckungskonzepts zur effektiveren Vollstreckung in der niedersächsischen Finanzverwaltung erforderlich war. Allerdings sei es durchaus möglich, dass Probleme erst bei der Projektumsetzung erkannt werden. Der Vorschlag der SBG, notwendige Anpassungen entweder bei der Vollzieher-vergütung oder bei der Besoldungshöhe durchzuführen, werde daher eingehend geprüft werden. Hingegen könne der Vorschlag der SBG, in den Erhebungsstellen für den mittleren Dienst Teamleiterposten (A 9 Z) zu schaffen, zur Zeit nicht realisiert werden, da aufgrund der zu erwartenden Altersabgänge die Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes dringend für die dann frei werdenden höherwertigen Dienstposten benötigt werden.
Im Gespräch mit Herrn Minister Schneider problematisierten die Vertreter der SBG, dass einige Beamtinnen und Beamte mit A 7 bzw. mit A 10 in Pension gehen und nach ihrem gesamten Arbeitsleben nicht die Alimentation der Mindestbewertung ihres Dienstpostens nach A 8 bzw. A 11 erhalten. Die SBG befürchtet, dass diese Fälle aufgrund des vor einigen Jahren geänderten Beurteilungssystems deutlich steigen werden. Die SBG bat die Zahlen zu ermitteln, wieviel Beamtinnen und Beamte in 15 Jahren oder eher in Ruhestand gehen und zur Zeit noch nach A 7 bzw. nach A 10 besoldet werden.
Die SBG-Vertreter baten in geeigneter Weise auf die Beurteiler einzuwirken, dass die Lebensleistung und die Erfahrung der älteren Beschäftigten in ihren Beurteilungen angemessen berücksichtigt werden. Minister Schneider schloss eine Änderung der Beurteilungsrichtlinien aus, da ein Abweichen vom Leistungsprinzip mit der geltenden Rechtsprechung unvereinbar wäre.
Auf die abschließende Frage der SBG-Vertreter, ob durch die Einführung eines nieder-sächsischen Reisekostengesetzes negative Folgen für die Kolleginnen und Kollegen im Außendienst zu befürchten seien, erklärte Minister Schneider, dass das Gesetz nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werde, man solle sich jedoch keine Sorgen machen. Die SBG-Vertreter wiesen darauf hin, dass sich negative Regelungen bei den Reisekosten auch negativ auf das Ziel des Projektes Bp-+, mehr Kolleginnen und Kollegen für den Außendienst zu gewinnen, auswirken werde.
Das Gespräch fand trotz hochsommerlicher Temperaturen in angenehmer und entspannter Atmosphäre statt.
Treffen der Steuer-Basis-Gewerkschaft mit Herrn Minister Hilbers am 27.08.2018
An dem Treffen nahmen für die Verwaltung neben Herrn Minister Hilbers die Herren
Heilmann und Dr. Pollmann teil. Die Steuer-Basis-Gewerkschaft (SBG) war durch ihren
Vorsitzenden Tobias Matter und die stellvertretenden Vorsitzenden Karin Matuschke,
Sönke Nagel und Stephan Schulte vertreten. In einer sachlichen Atmosphäre entwickelte
sich eine sehr intensiv und sehr offen geführte kontroverse Debatte.
Wir nutzten die Gelegenheit von den von uns gewünschten Themen, die es im Interesse
der Kolleginnen und Kollegen anzusprechen galt, insbesondere die aktuellen Themen
Nachwuchsgewinnung, Bindung des Personals an die Finanzverwaltung und Einstellung
von Tarifbeschäftigten zu besprechen.
Nach Auffassung der SGB wird die langfristige Bindung junger Menschen an unsereVerwaltung insbesondere in den Ballungsgebieten immer schwieriger. Nicht nur junge Bedienstete des gehobenen Dienstes verlassen die Verwaltung, um z.B. ein Jurastudium anzuschließen. Auch immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes scheiden nach bestandener Laufbahnprüfung aus der Finanzverwaltung aus. Die SGB schilderte dies noch einmal sehr plastisch anhand tatsächlicher Beispiele, um die kritische Situation an der Basis lebensnah zu verdeutlichen. Insbesondere erscheint es uns wenig sinnhaft, hervorragend ausgebildete Steuerbeamte z.B. für bis zu 10 Jahre in der Aktenverwaltung oder Registratur unterwertig im Verhältnis zur fachlichen Qualifikation zu beschäftigen. Wir können nachvollziehen, dass dies für viele betroffene Kolleginnen und Kollegen abschreckend und demotivierend ist, zumal das vormals mühsam erworbene Wissen schnell verloren geht. Diese Arbeitsplätze sollten nach unserer Ansicht vielmehr verstärkt mit Tarifpersonal besetzt werden.
Minister Hilbers erklärte, dass die Tätigkeiten in der VVSt durchaus zum Aufgabengebiet
des mittleren Dienstes gehörten. Nichtsdestotrotz läge es aber nach seiner Auffassung in
der Hand der Amtsleitungen, diese Arbeitsplätze interessanter zu gestalten. Auch sei er
der Meinung, dass diese Aufgaben nicht ausschließlich von Tarifbeschäftigten erledigt werden sollten. Hierzu merkte die SBG an, dass nach ihrer Kenntnis Vorbehalte gegen die Einstellung von Tarifpersonal bestünden, weil diese nicht beliebig eingesetzt werden könnten. Der Minister könne sich zwar vorstellen, mehr Tarifpersonal einzustellen, dies hätte jedoch Auswirkung auf die Zuweisung im mittleren Dienst.
Der Minister wolle sich dafür einsetzen, dass die vorhandenen offenen Tarifstellen auch
tatsächlich ausgeschöpft werden können. In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Dr.
Pollmann, dass man davon ausginge, dass durch die zunehmende Digitalisierung
bestimmte einfache Tätigkeiten zukünftig wegfallen werden. Somit sei hierfür kein
Personal mehr vorzuhalten.
In diesem Zusammenhang gab die SBG zu verstehen, dass es dringend notwendig ist, für den mittleren Dienst einen Karriereplan zu entwickeln. Die Voraussetzungen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst sollten reformiert werden. Nach SBG-Auffassung sind diese Maßnahmen dringend notwendig, um dem Personalschwund im mittleren Dienst entgegen zu wirken.
Wegen des fehlenden Abiturjahrgangs 2020 dürfte es außerdem nach Meinung der SBG schwierig werden, genügend qualifizierte Bewerber(innen) für den „gehobenen Dienst“ zu finden. Die wenigen Abiturient(inn)en aus Schulen, die zur Fachhochschulreife führen, werden sich vor Angeboten aus der Wirtschaft und anderen Verwaltungen kaum retten können. Die SGB schlug daher vor, mindestens 150 zukünftige Finanzanwärter zusätzlich zu den zum 01.08.2019 einzustellenden Finanzanwärtern zunächst für ein Jahr befristet als Tarifbeschäftigte einzustellen, die dann am 01.08.2020 ihre Ausbildung beginnen könnten.
Hier wurde seitens des Ministerium die Auffassung vertreten, dass das Angebot an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern groß genug sei, um die angedachten
Ausbildungsstellen zu besetzen. Die Finanzverwaltung besäße genügend Attraktivität, um
sich gegen die Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen. Er räumte zwar ein,
dass es in Zeiten der Vollbeschäftigung schwieriger sei, Personal zu gewinnen. Dies
könne sich aber auch wieder ändern. Außerdem würden in 2019 bereits 25 zusätzliche
Anwärter eingestellt. Für 2020 sah Herr Dr. Pollmann lediglich einen eigentlichen Bedarf
von 105 Finanzanwärtern.
Das Ministerium sah es als problematisch an, die Ausbildungskapazitäten bei noch
höheren Einstellungszahlen als bisher wegen der dann notwendigen baulichen
Maßnahmen zu erweitern. Denn nach Meinung des Ministers sei die personelle Situation – so wie sie sich derzeit darstellt – ein vorübergehendes Problem. Dann nicht mehr benötigte teure Baulichkeiten hätten keinen Nutzen mehr. Insoweit lehnte er auch kostengünstige
Systembauten ab.
Um noch einmal die derzeitige hohe Arbeitsbelastung in den Finanzämtern hervorzuheben, wurde das Thema Konsens und die damit zusammenhängenden Probleme intensiv erörtert. Der Vorsitzende der SGB führte aus, dass der seinerzeitige Finanzminister Herr Aller 2003 gemeint habe, durch verstärkten EDV-Einsatz könnten kurzfristig bis zu 50 % der Bediensteten im Arbeitnehmerbereich wegfallen. Dass dies nicht eingetreten ist, ist deutlich zu sehen. Die Hinweisbearbeitung nimmt unseres Erachtens einen immer größeren Zeitrahmen ein. Hinzu kommen schlecht laufende Programme. Dies ist nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet, dass die offenen Stellen im IT-Bereich nur schwerlich zu besetzen seien, insbesondere aufgrund der im Vergleich zur freien Wirtschaft oft unterdurchschnittlichen Bezahlung. Hier könnte durch außertarifliche Zulagen eine attraktivere Bezahlung erreicht werden. Der Minister sah in der Höhe der Bezahlung nicht unbedingt ein Problem. Derzeit seien mehr als 50 Posten im IT-Bereich unbesetzt. Allerdings seien die Mittel für die Stellenwertung durch den
Haushalt begrenzt. Man hoffe derzeit mit einem Stipendium Verwaltungsinformatik
Studierende für die Finanzverwaltung gewinnen zu können. Darüber hinaus habe die
Finanzverwaltung bereits in diesem Jahr mit gezielter Werbung an der Steuerakademie
mehrere fertige Steuerinspektor(inn)en für den IuK-Bereich gewinnen können. Eine
längere Zahlung von außertariflichen Zulagen sei schwierig, sodass eine kurzfristige
Lösung nicht möglich sei.
Da z.B. auch erörtert wurde, dass die Programme oftmals auch in ihrer Oberfläche
Anwender unfreundlich gestaltet seien, meinte der Minister, es wäre am idealsten, wenn
Steuerfachleute EDV-technisch „richtig fit“ gemacht würden.
Vor allem hatte die schnelle Fehlerbehebung Priorität für den Minister. Eine wirkliche
Lösung der Probleme sei zur Zeit aber nicht möglich. Gleichwohl geht das Ministerium
davon aus, dass der Umfang der Autofälle erheblich erweitert würde und der gehobene
Dienst nur noch die ausgewiesenen Problemfälle bearbeiten müsse.
In diesem Kontext wiesen wir erneut auf die hohe Diskrepanz zwischen Personalbedarf und Zuweisung hin. Hier machte der Minister deutlich, dass er die Personalbedarfsberechnung nur als Verteilerschlüssel zwischen den Finanzämtern ansähe und nicht als Grundlage, um neues Personal einzustellen.
Als weiteres Thema konnte noch die Dienstpostenbewertung kurz angesprochen werden. Hier hatte die SBG bereits im Vorfeld des Gespräches verdeutlicht, dass der Außendienst für die Beschäftigten nicht mehr attraktiv genug ist. Seit der Euro-Umstellung ist keine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,30 € pro km erfolgt.
Die Anschaffungskosten für einen PKW und die nachfolgenden laufenden Kosten sind in
den letzten 16 Jahren jedoch ständig gestiegen. Auch die Außendienstzulage für Prüfer in
Höhe von 39,88 € brutto schafft keinen Anreiz mehr, in den Außendienst zu gehen. Da die
Dienstposten im Innendienst und im Außendienst in den Finanzämtern in der Regel einheitlich mit A 11 bewertet werden, besteht insoweit auch kein Anreiz für den Wechsel in
den Außendienst.
Unter anderem schlug die SBG zur Steigerung der Attraktivität des Außendienstes vor, 60
mit A 12 bewertete Dienstposten von den Finanzämtern für GBp an die Bp-Stellen der
Finanzämter zu verlagern. Die dort eingerichteten GBp-Prüfer A 12 könnten dann z.B. die
Einkommensmillionäre prüfen. Dies würde auch eine Stärkung der ländlicheren
Finanzämter mit sich bringen.
Hier hatte der Minister Bedenken, dass dann die GBp nicht mehr hinreichend besetzt werden könnte, zumal man durch das Programm BP-Plus aktiv die BP unterstützt sowie jungen geeigneten Kolleg(inn)en den direkte Weg in die GBp eröffnet hätte. In diesem Zusammenhang machte die SBG auch den Vorschlag, die Steuerfahndung in Oldenburg zu dezentralisieren, um Fahrzeiten und damit auch „verlorene“ Arbeitszeiten zu verkürzen.
Zum Beispiel könnte in Osnabrück eine Außenstelle des Finanzamtes für Fahndung und
Strafsachen Oldenburg eingerichtet werden, die dann für die Finanzämter Osnabrück-
Stadt, Osnabrück-Land, GBp Osnabrück, Quakenbrück, Lingen, Bentheim und Sulingen
zuständig wäre.
Derartiges sei seitens des Ministeriums bereits angedacht gewesen, aber wieder
verworfen worden.
Der stellvertretende Vorsitzende Stephan Schulte ist selbst Vollziehungsbeamter. Nach
seiner Erfahrung gäbe es in einigen Finanzämtern schon seit langem keine
Vollziehungsbeamten mehr. Dieses Problem sei bereits in der Öffentlichkeit mit
entsprechender Wirkung bekannt.
Um nicht vollständig auf diese effiziente Vollstreckungsmöglichkeit zu verzichten, halten
wir die Anhebung der Dienstposten der Vollziehungsbeamten nach A 9 für dringend
geboten. Des Weiteren ist die neue Zulage von 140,00 € für Vollziehungsbeamte als
Personalgewinnungs-Anreiz eher kontraproduktiv. Denn sie ist im Vergleich zum alten
Provisionssystem für versierte Vollziehungsbeamte eine Gehaltseinbuße. Darüber hinaus
ist die Zulage nicht ruhegehaltsfähig.
Die Vertreter des Ministeriums sind der Meinung, dass es langfristig nicht Aufgabe der
Vollziehungsbeamten sei, Gelder vor Ort einzusammeln. Vielmehr sollte der Innendienst
durch geeignete Maßnahmen vollstrecken. Gleichwohl sei in einem Finanzamt testweise
Mitarbeitern des Arbeitnehmerbereichs die Tätigkeit als Vollziehungsbeamter angeboten
worden. Diese hätten diese Tätigkeit gerne ausgeübt. Daher werde das Fehlen von
Vollziehungsbeamten nicht als problematisch angesehen.
Als letzten Punkt sprachen wir die Probleme bei der Besteuerung des Rotlichtmilieus an. Vielfach meldeten Prostituierte sich nur als Kleinunternehmerinnen an. Wenn dann Steuerschätzungen erfolgten, waren diese spätestens bei dem Versuch, die Steuern beizutreiben, spurlos verschwunden. Wir schlugen daher erneut vor, das Düsseldorfer Verfahren (eine Art Vorauszahlungsverfahren durch die Clubbetreiber für die Prostituierten) auch in Niedersachsen einzuführen. In vielen anderen Bundesländern wird das Düsseldorfer Verfahren bereits erfolgreich angewendet.
Der Minister meinte, er werde diesen Vorschlag sowohl auf Bundesebene als auch mit
seinem Kollegen aus Nordrhein-Westfalen erörtern.
Die übrigen Themen werden in weiteren Gesprächen mit dem Ministerium weiterverfolgt
werden.
Tobias Matter
Vorsitzender
Treffen mit Herrn Finanzminister Hilbers am 27.06.2019
Am 27.06.2019 trafen sich Vertreter der Steuer-Basis-Gewerkschaft (SBG) mit Herrn Finanzminister Hilbers und weiteren Vertretern des Finanzministeriums, um die kritische Situation in der Finanzverwaltung zu erörtern. Es ging dabei schwerpunktmäßig um folgende Themen :
Drastisches Personalfehl
Der Vorsitzende der SBG, Tobias Matter, versuchte Herrn Finanzminister Hilbers die äußerst angespannte Personalsituation in der Nds. Finanzverwaltung (Personalfehl von 1.293 Vollzeiteinheiten bzw. Besetzung von nur 88,19% zum 01.02.2019) anhand eines plastischen Beispiels näher zu verdeutlichen:
Herr Hilbers möge sich bitte vorstellen, dass er nach einer Landtagswahl den Wahlkreis
der Grafschaft Bentheim gewonnen hätte. Aufgrund Personalmangels seien jedoch nur 88,19% und damit 77 der 87 Nds. Wahlkreise besetzt. Leider bliebe auch der Wahlkreis Lingen (neben der Grafschaft Bentheim) unbesetzt und er müsse diesen jetzt mitbetreuen. So könne er sich die Situation in den Finanzämtern vorstellen, z.B. in der VVSt oder Allgemeinen Veranlagung, wenn der Sachbearbeiter für die Steuerbezirke 101 bis 110 die Steuerbezirke 111 bis 120 mitbetreuen müsse – vielleicht für Wochen, evtl. für Monate oder gar Jahre. Und wenn ein Loch gestopft werde, werde es an anderer Stelle gerissen.
Der Vorsitzende fragte den Minister, ob es für ihn trotz seines bereits randvollen Terminkalenders leistbar sei, nun auch noch den Nachbarwahlkreis innerhalb seiner Arbeitszeit quasi nebenbei mitzubetreuen. Der Minister räumte ein, dass er dann beide Wahlkreise nicht mehr so intensiv betreuen könnte wie bisher.
Die SBG meinte, genau dies sei das Problem. Die Anzahl der Steuerpflichtigen und Steuerberater nehme nicht ab und die Aufgaben der Steuerverwaltung stetig zu. Eine weniger intensive Prüfung gehe nicht nur zu Lasten der Steuergerechtigkeit, sondern führe auch dazu, dass konkret weniger Steuern eingenommen würden.
Der Minister sah hier dennoch keinen akuten Handlungsbedarf. Auch Herr Hüdepohl, Abteilungsleiter Steuern, erläuterte der SBG, dass die Personalbedarfsberechnung (PersBB) keineswegs dahingehend auszulegen sei, dass sie den Personalbedarf abbilde. Vielmehr gehe es darum, anhand der PersBB das vorhandene Personal innerhalb der Finanzverwaltung gerecht zu verteilen.
Dieser kreativen Auslegung des Sinns einer Personalbedarfsberechnung widersprach die SBG energisch. Der Vorsitzende der SBG wies darauf hin, dass durchgängig in allen Dienststellen der Nds. Finanzverwaltung Personal fehle und die Kolleginnen und Kollegen deshalb seit Jahren immer mehr Aufgaben weit über ihr eigentliches Arbeitssoll von 100% übernehmen müssten und dies zu untragbaren Belastungen führe, wobei vorgeschriebene zusätzliche Pausen bei fortschreitender Bildschirmarbeit und Digitalisierung noch gar nicht einberechnet seien. Die Arbeitsschutzvorschriften sähen klar vor, dass die Arbeitsplätze so zu organisieren seien, dass die Beschäftigten gesund blieben und nicht krank würden und Herrn Minister Hilbers als unserem obersten Dienstherrn hier eine besondere Fürsorgepflicht obläge.
Den Umstand, dass viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund immer weiter zunehmender Arbeitsbelastung frühzeitig in Pension gehen, konnte sich der Minister nicht erklären.
Seiner Meinung nach sei die Steuerverwaltung eine hochmoderne und sehr attraktive Verwaltung. Auch dank der modernen Methoden der Nachwuchsgewinnung durch gezielte Werbeaktionen könnten immer alle Ausbildungsplätze neu besetzt werden. Die SBG wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht nur darum ginge, Anwärter/innen zu gewinnen. Damit die gut ausgebildeten Anwärter/innen auch in Zukunft ihren Platz in der Finanzverwaltung sähen und sich nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht nach einem anderweitigen Arbeitsplatz umsähen, müsse die Attraktivität der Finanzverwaltung verbessert werden. Dabei kommt es nach Auffassung der SGB nicht nur auf die
Arbeitszeitbedingungen, sondern auch auf die Entlohnung an.
Übernahme des Tarifabschlusses für den Beamtenbereich
Die SBG machte deutlich, dass die zeitversetzte Übernahme des Tarifabschlusses und die verspätete Zahlung nicht gerade für eine Wertschätzung der Landesregierung für den Beamtenbereich spräche.
In der Vergangenheit sei es zudem zumindest möglich gewesen, den Beamt(inn)en zunächst Abschläge zu zahlen und die Zahlung nicht bis in den Herbst hinauszuzögern – das habe es bereits unter Herrn Finanzminister Möllring gegeben. Der Minister zeigte sich diesem Vorschlag der SBG offen gegenüber und versprach, nach dem nächsten Tarifabschluss eine derartige Umsetzung zu prüfen.
Besoldung
Die SBG legte dem Minister Übersichten vor, aus denen hervorging, dass Niedersachsen in der Eingangsbesoldung in den Besoldungsgruppen A7 und A9 selbst bei einer Umrechnung auf eine 40- Stunden-Woche bundesweit Schlusslicht bei der Besoldung sei. Die SBG sah hierin eine weitere fehlende Wertschätzung der Landesregierung für die Arbeit der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten. Dies werde als höchst ungerecht empfunden. Der Minister nahm die Übersichten mit und versprach eine Prüfung.
Anwärtergewinnung
Unter den oben genannten Gesichtspunkten legte die SBG dar, dass es in Zukunft nicht leichter werde, Anwärter(innen) zu gewinnen und nach der Ausbildung zu halten. Die Finanzverwaltung könne zwar mit Gender Pay und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf punkten, habe aber insbesondere bei der Personalausstattung und der Besoldung noch enormen Aufholbedarf.
Die Bestandserhaltungsquote könne zur Zeit nicht erreicht werden und dass die Automation die immer größer werdenden Personallücken auffangen könnte, hielten wir angesichts anhaltender Technikprobleme und enormen Mangels an erforderlichem IT-Personal für unwahrscheinlich. Herr Minister Hilbers sprach hier selbst von einem derzeitigen Personalfehl von 65 Personen im IuK-Bereich.
Zustand Steuerakademie
Die SBG wies darauf hin, dass der Zustand der Steuerakademie in Rinteln zwar im Bereich der neuen Hörsäle gelungen sei, der Rest des Gebäudes aber viel Luft nach oben böte. Insbesondere die in die Jahr(zehnt)e gekommenen Aufzüge und der Altbau vermittelten keinen guten Eindruck und seien nicht inklusionsgerecht bzw. barrierefrei.
Die SBG warb unter Hinweis auf andere Bundesländer außerdem dafür, die technische Ausstattung der Steuerakademie im Hinblick auf die Digitalisierung der Ausbildung wesentlich zu verbessern und neben entsprechenden Endgeräten für die Lehrkräfte und Anwärter/innen je zwei Vollzeitstellen in Rinteln und Bad Eilsen für die Programmierung der Ausbildungsinhalte zu gewähren.
Herr Finanzminister Hilbers sagte auch hier eine Prüfung zu.
Hamburger Modell
Die SBG sprach nun auch im Finanzministerium das sogenannte „Hamburger Modell“ an und trat dafür ein, dass die Beamt(inn)en, die sich z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden, einen pauschalen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Denn im Moment kann es durch die oft enorm hohen Krankenversicherungsbeiträge dieser Kolleginnen und Kollegen zu einer weiteren erheblichen Unteralimentierung kommen.
Zu dem Thema wurde kontrovers diskutiert. Ein weiterer Austausch ist geplant.