Treffen der Vertreter der SBG mit dem niedersächsischen Finanzminister in Hannover
Am 7. August 2015 fand ein Gesprächstermin zwischen Vertretern der SBG und dem niedersächsischen Finanzminister, Herrn Peter-Jürgen Schneider, im niedersächsischen Finanzministerium statt, an dem ebenfalls die Referatsleiterin Frau Ölscher-Dütz und der Abteilungsleiter Herr Hüdepohl teilnahmen.
Das Gespräch wurde von Seiten der SBG gesucht, nachdem der niedersächsische Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vom 21.04.2015 aufgrund der weit vorangeschrittenen Automatisierung bei der Besteuerung und der demografischen Entwicklung im Land Niedersachsen bis zum Jahr 2020 unter anderem die Zusammenlegung und Schließung von insgesamt 17 Finanzämtern sowie eine Personaleinsparung von rd. 2.000 Vollzeitkräften forderte. Das Finanzministerium erklärte in seiner Stellungnahme zu dem Bericht, dass es zur Zeit prüfe, ob die Einführung eines zentralen Prüfungsfinanzamts in Hannover möglich ist.
Auf die Frage der SBG erklärte Minister Schneider, dass eine diesbezügliche Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Einer Entscheidung der beauftragten Kommission könne nicht vorweg gegriffen werden. Derzeit sei noch völlig unklar, wie in dieser Sache entschieden werde.
Aufgrund des Hinweises der SBG-Vertreter, dass sich die allgemein herrschende Unklarheit bspw. negativ auf die Bewerberlage bei Ausschreibungen im Bereich Hannover auswirken könne, gab Minister Schneider zu verstehen, dass eine sofortige Entscheidung nicht möglich sei, dass aber spätestens bis Jahresende eine Entscheidung getroffen werden soll.
Darüber hinaus führte Minister Schneider aus, dass eine weitere Zentralisierung von Finanzämtern in der Fläche aktuell nicht zur Debatte stände. Gegenüber dem Landesrechnungshof habe er bereits erklärt, dass man sich keinesfalls zu übereilten Einsparmaßnahmen drängen lasse.
Schwerwiegende Organisationsänderungen ohne Effekt nur um der Änderung Willen durchzuführen, mache keinen Sinn. Man müsse hierbei stets auch die sich ergebenden Nachteile in Betracht ziehen. Im Übrigen sei eine Aufgabenverringerung bei den Veranlagungsfinanzämtern aufgrund der demografischen Entwicklung zur Zeit nicht in Aussicht, zumal sich z. Bsp. durch die Rentenbesteuerung die Aufgabenanzahl eher erhöht als verringert habe.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurden von den Vertretern der SBG die negativen Folgen des neuen Vollstreckungskonzepts EVA für den Vollstreckungsaußendienst anschaulich dargestellt. Dieses Konzept führt dazu, dass die Vollziehungsbeamten überwiegend nur noch im Bereich der Sachverhaltsermittlung tätig werden. Dies wirkt sich negativ auf deren Vollstreckungseinnahmen und somit auch negativ auf die Höhe der Vollziehervergütung aus. Darüber hinaus sollen die Vollziehungsbeamten bei Firmen als Liquiditätsprüfer tätig werden, was profunde wirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse sowie den sicheren Umgang mit den vor Ort befindlichen Daten-verarbeitungsprogrammen voraussetzt . Hier wird es in Zukunft schwerer fallen, bei der Aufgabenerweiterung und gleichzeitiger Verringerung der Vergütung, für diese Posten geeignete Bewerber zu finden, zumal die Dienstposten der Vollziehungsbeamten nur nach A 8 besoldet werden.
Herr Schneider unterstrich, dass die Einführung eines neuen Vollstreckungskonzepts zur effektiveren Vollstreckung in der niedersächsischen Finanzverwaltung erforderlich war. Allerdings sei es durchaus möglich, dass Probleme erst bei der Projektumsetzung erkannt werden. Der Vorschlag der SBG, notwendige Anpassungen entweder bei der Vollzieher-vergütung oder bei der Besoldungshöhe durchzuführen, werde daher eingehend geprüft werden. Hingegen könne der Vorschlag der SBG, in den Erhebungsstellen für den mittleren Dienst Teamleiterposten (A 9 Z) zu schaffen, zur Zeit nicht realisiert werden, da aufgrund der zu erwartenden Altersabgänge die Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes dringend für die dann frei werdenden höherwertigen Dienstposten benötigt werden.
Im Gespräch mit Herrn Minister Schneider problematisierten die Vertreter der SBG, dass einige Beamtinnen und Beamte mit A 7 bzw. mit A 10 in Pension gehen und nach ihrem gesamten Arbeitsleben nicht die Alimentation der Mindestbewertung ihres Dienstpostens nach A 8 bzw. A 11 erhalten. Die SBG befürchtet, dass diese Fälle aufgrund des vor einigen Jahren geänderten Beurteilungssystems deutlich steigen werden. Die SBG bat die Zahlen zu ermitteln, wieviel Beamtinnen und Beamte in 15 Jahren oder eher in Ruhestand gehen und zur Zeit noch nach A 7 bzw. nach A 10 besoldet werden.
Die SBG-Vertreter baten in geeigneter Weise auf die Beurteiler einzuwirken, dass die Lebensleistung und die Erfahrung der älteren Beschäftigten in ihren Beurteilungen angemessen berücksichtigt werden. Minister Schneider schloss eine Änderung der Beurteilungsrichtlinien aus, da ein Abweichen vom Leistungsprinzip mit der geltenden Rechtsprechung unvereinbar wäre.
Auf die abschließende Frage der SBG-Vertreter, ob durch die Einführung eines nieder-sächsischen Reisekostengesetzes negative Folgen für die Kolleginnen und Kollegen im Außendienst zu befürchten seien, erklärte Minister Schneider, dass das Gesetz nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werde, man solle sich jedoch keine Sorgen machen. Die SBG-Vertreter wiesen darauf hin, dass sich negative Regelungen bei den Reisekosten auch negativ auf das Ziel des Projektes Bp-+, mehr Kolleginnen und Kollegen für den Außendienst zu gewinnen, auswirken werde.
Das Gespräch fand trotz hochsommerlicher Temperaturen in angenehmer und entspannter Atmosphäre statt.