Der Kommentar zum Treffen
Zunächst einmal möchte sich die SBG bei Herrn Finanzminister Hilbers und seinem Team nochmals für die angenehme und offene Atmosphäre bei dem Treffen bedanken.
Das war aufgrund der sehr weit auseinander liegenden Positionen nicht unbedingt zu
erwarten. An der ein oder anderen Stelle hatten wir auch den Eindruck, dass der
Minister seiner Ankündigung bestimmte Dinge, wie z.B. die bessere Ausstattung der
Steuerakademie noch einmal zu überprüfen, wirklich Taten folgen lassen wird. Wir
werden das beobachten.
Was die Hauptprobleme – die nunmehr seit über einem Jahrzehnt bestehende
chronische Unterbesetzung der Nds. Finanzverwaltung in allen Bereichen und die
ebenso seit mindestens 2004 bestehende chronische Unteralimentierung vieler Nds.
Beamtinnen und Beamten – betrifft, ist hingegen offensichtlich im Moment mit
keinerlei Einsicht zu rechnen.
Ich möchte nicht alle hinreichend vorgetragenen Argumente und Fakten ständig
wiederholen (müssen) – Fakt ist und bleibt, dass wir nach der Personalbedarfsberechung
zum 01.02.2019 ein Personalfehl von 1.293 Vollzeiteinheiten zu beklagen
haben.
1.293 Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte oder umgerechnet
11,81% Personal fehlen – gerechnet vom tatsächlichen Ist zum berechneten Bedarf.
Man kann dieses und weitere alarmierende Fakten übrigens auch sehr gut anhand der
aktuellen Pressemitteilung Nr. 74 der Grünen vom 23.07.2019 nachvollziehen.
Die Möglichkeiten, aktiv gegen diese Missstände vorzugehen, wurden für die
Beamtinnen und Beamten im letzten Jahr mit der Bestätigung des Streikverbotes
unter Hinweis auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, stark
reglementiert bzw. verboten.
Aber auch für die „Gegenseite“ bzw. den Dienstherrn gelten diese Grundsätze, die nicht nur eine ausreichende Alimentation seiner treuen Staatsdiener vorgeben, die seit langem vom Dienstherrn vorenthalten wird, sondern ihm auch eine besondere Fürsorgepflicht auferlegt, die wir in Niedersachsen im Moment stark verletzt sehen.
Dabei geben neben der Verfassung auch diverse Arbeitsschutzvorschriften dem Dienstherren auf, die Arbeitsplätze gesundheitserhaltend zu gestalten. Damit meint der Gesetzgeber u.a. sicher nicht, dass Bedienstete über ihr Arbeitssoll hinaus weitere (unbesetzte) Arbeitsplätze mitzubedienen haben!
Das ist aber nicht nur im Bereich der Finanzverwaltung so, sondern in der gesamten Verwaltung. In unserem Land fehlen Justizangestellte, Lehrer, Pflegekräfte, Polizeibeamte, Richter, usw. usf. und eben auch eine ganz erhebliche Anzahl an Beamten und Tarifbeschäftigten in der Finanzverwaltung.
Da tritt dann auch die Crux in unserem Land besonders zutage; denn immer heißt es bei allen Notwendigkeiten und Begehrlichkeiten, die (mit Steuermitteln) zu finanzieren sind: „Ja, können wir machen, muss aber an anderer Stelle eingespart bzw. gegenfinanziert werden.“
Deshalb möchte ich nochmals an Sie, Herrn Finanzminister Hilbers, und alle anderen Kräfte der Nds. Landesregierung appellieren, die Einnahmeverwaltung nicht weiter
kaputtzusparen, sondern wesentlich auszubauen und zu stärken.
Dabei ist uns klar, dass die Steuern nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen
Bundesländern, im Bund und auch in Europa gleichmäßiger, gerechter und wesentlich
konsequenter festgesetzt und erhoben werden könnten und müssten, damit wir nicht immer nur vom Sparen reden müssen, sondern Gestaltungsspielräume (zurück) gewinnen können.
Wie bereits Franz Kafka erkannte, entstehen neue Wege dadurch, dass man sie geht. Es wird Zeit, dass sich endlich etwas bewegt und die Fehlentscheidungen aus der Vergangenheit nicht weiter auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden!