Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Altersversorgung
Beamte/innen, die auf Grund von Kindererziehungszeiten für Kinder vor dem 01.01.1992 geboren sind, nicht die volle Pension bekommen, können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rente stellen.
Beispiel:
Landesbeamtin geb. 1950 zwei Kinder die vor dem 01.01.1992 geboren sind
– Lt. Mitteilung der DRV (Oldenburg/Bremen) gibt es:
pro Kind eine Gutschrift von 12 Monaten, das ist eine Rente von 28,07 € je Kind;
+ pro eingezahltem Jahr je mtl. 4,00 € hier also 12,00 €,
+ einen Krankenkassenbeitrag von 5,00 €.
Die Berechnung ergibt eine Rente von 73,14 € (2 x 28,07+12+5) monatlich.
– Da keine 35 Versicherungsjahre (bei der DRV) Beiträge eingezahlt wurden, wie in
diesem Fall, wird die Rente erst mit 65 Jahren + 4 Monaten ausgezahlt.
– Die Nachzahlung für die fehlenden 3 Jahre beträgt monatlich 78,38€, das sind
einmalig 2.821,68 €.
– Die Rente wird gezahlt bis zur Höhe von 71,5 % der zustehenden Pension. Ein Mehr
an Pension + Rente gibt es nicht.
– Der Antrag sollte bereits 3 Monate vor dem gesetzlichen Rentenbeginn gestellt werden.
Mehr dazu unter:
http://www.gew.de/Zusatzrente_fuer_Beamtinnen_mitKindern_vor_1992.html
http://www.lbv.nrw.de/kindererziehungszeiten/erziehungszeiten/index.php