Problematik bei der Beförderung von KST-und Lohnsteueraußenprüfern

Kst- und Lohnsteueraußenprüferdienstposten werden nach der jetzigen
Verfahrensweise nach A 9 + Z gehoben, wenn die Dienstposteninhaber zur
Beförderung anstehen. Nach der Hebung des Dienstpostens ist noch eine
dreimonatige Einarbeitung auf dem Dienstposten erforderlich. Ob eine genaue
Überwachung dieses Verfahrens zur Zeit erfolgt erscheint fraglich, da
inzwischen Fälle bekannt wurden, in denen zeitnahe Hebungen unterblieben sind.
In Frage kommende Prüfer sollten – wie auch die örtlichen Personalräte – auf
die zeitgerechte Umsetzung der Hebung der Dienstposten achten und ihre
Geschäftsstellen zeitnah informieren.