Austausch im Finanzministerium

Am 9. Juli 2025 fand ein Gespräch im Ministerium in netter und konstruktiver Atmosphäre statt.
Seitens des Ministeriums nahmen an dem Gespräch Finanzminister Heere, Ministerialdirigent Vree und Ministerialrat Begemann teil.
Die Steuer-Basis-Gewerkschaft wurde vertreten durch Sönke Nagel, Mark Mittag und Kerstin Rohmann.
Wir konnten aktuelle Probleme ansprechen und Verbesserungsvorschläge anbringen.
Zunächst bedankte sich die SBG bei Herrn Heere dafür, dass er die Bedenken der SBG geteilt habe, die gegen eine Zusammenfassung der hannoveranischen Ämter im ehemaligen TUI Gebäude sprachen und dass er Abstand von diesem Plan genommen habe.
Herr Heere teilte mit, dass die Unterbringungsprobleme der hannoveranischen Ämter gleichwohl noch bestehen würden und dass man nun anderweitig an einer Verbesserung arbeitet.
Zu den Themen gehörten des Weiteren die Ausweitung des Praxisaufstiegs § 34 NLVO. Die aktuelle landesweite Zahl für die Praxisaufstieg wurde erhöht von 125 auf 150 Stellen. Reicht das?
Eine Erweiterung bzw. Neugestaltung zur Förderung des Mittelbaus der Laufbahngruppe 1 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) wäre nach Auffassung der SBG zeitgemäß.
Die Vertreter der SBG baten einen schon älteren Vorschlag der SBG erneut zu prüfen:
50 % der Teamleiterdienstposten in den Erhebungsstellen sollten zukünftig für Praxisaufsteiger verwendet werden. Diese Aufstiegsplätze sollten zusätzlich zu den bestehenden Aufstiegsplätzen eingerichtet werden. Im Bereich der Erhebungsstellen liegt das meiste Fachwissen beim mittleren Dienst. Dieser arbeitet häufig die Teamleiter in den Erhebungsstellen ein. In vielen Fällen streben die Teamleiter in den Erhebungsstellen nach kurzer Zeit einen Wechsel in den steuerlichen Bereich an.
Durch den Vorschlag der SBG könnten zusätzliche Entwicklungsperspektiven für den mittleren Dienst geschaffen werden und gut ausgebildetes Personal des gehobenen Dienstes im steuerlichen Bereich verbleiben.
Mark Mittag konnte anschaulich über seine ehemalig Tätigkeit als Vollziehungsbeamter berichten und verdeutlichen, dass eine Besoldung nach A 8 der Tätigkeit nicht gerecht wird.
Die SBG bat den Finanzminister eine Bewertung der Dienstposten der Vollziehungsbeamten nach A 9 zu prüfen. Herr Heere führte dazu aus, dass bereits in einigen Ämtern die Einrichtung von Mischdienstposten geplant ist, die dann mit A 9 bewertet wären.
Die SBG machte deutlich, dass unabhängig von der Einführung von Mischarbeitsplätzen eine Bewertung der Aufgaben der Vollziehungsbeamten nach A 9 gerechtfertigt erscheint.
Diese Dienstposten erfordern neben der fachlichen Qualifikation eine besondere Anforderungen an die Persönlichkeit des Dienstposteninhabers in Sachen Kommunikation, Verhandlungsgeschickt, Mut und Durchsetzungsvermögen.
Die SBG fragte an wie weit eine ganz alte Forderung der SBG nämlich die Einführung eines Jobbikes in der niedersächsischen Finanzverwaltung gediehen sei: Dazu wurde ausgeführt, dass das niedersächsische Besoldungsgesetz geändert wurde, so dass der Weg grundsätzlich frei wäre für das Jobbike. Durch das LZN wurde eine Rahmendienstvertrag erstellt. Die Zuständigkeit liegt beim Wirtschaftsministerium, diesem ist die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unterstellt, welche für die Umsetzung zuständig ist. Der Minister ist enttäuscht, dass die Umsetzung des Jobbikes so lange dauert, aber es sind viele Stellen in dieser Sache involviert.
Die Entgeltsumwandlung wird durch das NLBV erfolgen. Der Minister hofft, dass die Umsetzung spätestens im Laufe des nächsten Jahres erfolgen wird.
Zum Projekt grüne Verwaltung erhielt die SBG folgende Auskunft:
Photovoltaik auf Behördendächern wird in Form des Mietmodels erfolgen. Hierfür sind regionsweise (z.B. Bereich Hannover, Südniedersachsen) Ausschreibungen erfolgt.
Die Finanzämter können den auf den Dächern produzierten Strom verbilligt nutzen.
Die Installation und Nutzung durch die Bediensteten von E-Ladesäulen wurde geprüft. Eine Umsetzung ist nicht möglich.
Als letzter Punkt wurde die Fortschreitung der Digitalisierung unserer Verwaltung besprochen:
Hier machte die SBG deutlich, dass die zur Zeit laufende Umstellung auf ein neues Bestriebssystem
zu einer Belastung des Personals führt. Das Personal habe in einigen Bereich das Gefühl das es bei dieser Umstellung Aufgaben übernimmt, die eigentlich vom Landesamt aus dem Bereich I und K hätten erledigt werden müssen. Viele Beschäftigte fühlen sich insoweit überfordert und nicht ausreichend geschult.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung hofft die SBG auch, dass besonders auch in Arbeitsbereichen wie der Erhebungsstelle und der AMS der Papieranfall als Arbeitsanstoß stetig zurückgeht.
Auf die Frage wie die Finanzverwaltung zukünftig mit KI umgeht erläuterte Herr Heere, dass in Anbetracht des Personalfehls eine Unterstützung durch KI unerlässlich sei.
Hier gibt es in anderen Bundesländern bereits Programme in der Konsensumgebung.
Zu erwähnen sei auch die Forschungskooperation zwischen dem Landesamt für Steuern Niedersachsen und der Universität Oldenburg TADEA (Tax Defense Analytics). Informationen hierzu findet man unter folgendem Link: https://tadea-ol.de/.