Besoldungsanpassung 2024 – kein großer Wurf

Mit dem im September 2024 verabschiedeten Gesetz über die Anpassung der Besoldung wurde die tarifrechtlich verhandelte Einigung für die Beschäftigten der Länder auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen übertragen.

Die recht späte Gesetzesänderung ließ hoffen, dass das Land Niedersachsen einen neuen Kurs einschlägt und die Besoldungsgesetzgebung grundlegend reformiert. Diese Hoffnung erwies sich allerdings als unberechtigt. Zwar mag die zusätzliche Sonderzahlung in Höhe von je 1.000 Euro je Kind im Dezember 2024 auf den ersten Blick erfreuen und bei den Familien in Niedersachsen möglicherweise das eine oder andere Geschenk mehr unter den Weihnachtsbaum wandern lassen, dies war aber aufgrund ihrer Einmaligkeit in 2024 weder ein nachhaltiger Wiedereinstieg in die Zahlung eines „13. Monatsgehalts“ noch eine Form der Wertschätzung des Dienstherrn für sein zu alimentierendes Personal.

So heißt es nämlich im schriftlichen Bericht des federführenden Ausschusses hierzu:

„Die Anforderungen des Mindestabstandsgebots (15 % über Grundsicherungsniveau) würden nachden Berechnungen und Bewertungen der Landesregierung bei Besoldungsempfängerinnen und -empfängern mit einem Kind oder mehreren Kindern für das Jahr 2024 nur eingehalten, weil der Familienergänzungszuschlag […] und die im Jahr 2024 einmalig gewährte Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro erstem und zweitem Kind […] berücksichtigt würde.“

Im Klartext: Ohne diese Sonderzahlung wäre die Besoldung in Niedersachsen im Kalenderjahr 2024 wohl verfassungswidrig!
Diese Besoldungsanpassung wirkt wie Flickschusterei, sie reformiert das dringend reformbedürftige System nicht, sondern bessert gerade mal so viel nach wie nötig ist, um nicht durch Rechtsprechung vom Tisch gewischt zu werden.

Und ganz nebenbei zementiert sie die inhaltlich nicht zu begründenden Besoldungsdifferenzen zwischen den Bundesländern. WIe die Besoldungsanlage anderswo aussieht und welche teils enormen Unterschiede ein kurzer Schritt über die Landesgrenze machen kann, dazu demnächst mehr!