Die Besoldung in Niedersachsen: Ein Trauerspiel?

Passend zu unserem Artikel vom 23. Oktober 2024 berichteten in der vergangenen Woche Medien
darüber, dass dem Land eine Milliardennachforderungen von Bezügen der vergangenen Jahre ins Haus
stehen könnte. Schnell drängt sich die Frage auf, wie es in anderen Bundesländern aussieht.

Bedienen auch die sich des Griffs in die Sonderzahlungs-Trickkiste oder machen es andere Bundes-
länder grundlegend anders? Und wie stark unterscheidet sich die Besoldung womöglich von Bundes-
land zu Bundesland? Bedienen wir uns eines Beispielfalls:

Wir betrachten einmal die Situation eines Beamten im mittleren Dienst, nennen wir ihn Max: Max ist
verheiratet, hat zwei Kinder, befindet sich in A9 bei Erfahrungsstufe 5, er hat sich für Steuerklasse IV
entschieden und wohnt in Hannover.
Max bezieht ab März 2025 monatliche Nettobezüge i. H. v. rund 3.476 Euro.

Sein Zwillingsbruder Moritz arbeitet auch beim Finanzamt, allerdings in Brühl (NRW). Auch er ist
verheiratet und Vater von zwei Kindern. Moritz freut sich ab März 2025 über monatliche Nettobezüge
i. H. v. rund 3.888 Euro! Also mehr als 450 Euro mehr, Monat für Monat! Zur Wahrheit gehört zwar auch, dass
Max im Dezember 2025 etwas besser da steht als sein Bruder, da er anders als Moritz „Weihnachtsgeld“
erhält, dennoch ist die Besoldungsdifferenz bei identischen Rahmenbedinungen eklatant.
Zur Wahrheit gehört zwar auch, dass Max im Dezember 2025 etwas besser da steht als sein Bruder,
da er anders als Moritz „Weihnachtsgeld“ erhält, dennoch ist die Besoldungsdifferenz bei
identischen Rahmenbedingungen eklatant!

Woran liegt das? Die Alimentation in NRW (und in einigen anderen Bundesländern auch)
berücksichtigt die Höhe der Lebenshaltungskosten an Wohn-/Dienstort über die sogenannte
Ortsstufe. Die Städte und Gemeinden in Deutschland sind in Ortsstufen I – VI eingeteilt, die u. a.
zur Ermittlung der Höhe des Wohngelds herangezogen werden. Die beiden Städte unseres
Vergleichs finden sich dabei gleichermaßen in der Stufe V wieder.

Unabhängig davon wie groß die Besoldungsdifferenzen ausfallen. Fest steht:
Die Besoldung in Niedersachsen fällt deutlich hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt zurück
und wenn lediglich eilig gestrickte Sonderzahlungen die Verfassungsmäßigkeit der
niedersächsischen Besoldungsgesetze sichern können, ist das ein deutliches Zeichen, dass die
niedersächsische Besoldungsstruktur nicht mehr zeitgemäß ist und neu gedacht werden muss.

Die Politik muss die niedersächsiche Besoldung sowohl in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit und
Konkurrenzfähigkeit auf zukunftsfähige Beine stellen!