Luftreinigungsgeräte in der Finanzverwaltung
Die zweite Corona-Welle rollt, seit November befinden wir uns wieder in einem Lockdown light. Diese Entwicklung macht natürlich auch vor der Finanzverwaltung nicht halt, leider steigen auch bei uns sowohl Corona-Erkrankungen als auch Quarantänefälle an.
Inzwischen wissen wir, dass insbesondere der längere Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen ein erhebliches Infektionsrisiko in sich bergen kann. Die Ämter reagieren darauf gemäß den Vorgaben und Empfehlungen des LStN in erster Linie mit Einzelzimmerregelungen, Schichtarbeitsmodellen und Lüftungsempfehlungen.
Dabei kommt nach unserer Auffassung das Thema „technische Luftreinigung“ zu kurz. Jedenfalls wäre uns nicht bekannt, dass es eine Empfehlung zur Anschaffung dieser Geräte in den Ämtern gibt. Anerkannte Institutionen wie die Universität der Bundeswehr in München kommen jüngst zu der Einschätzung, dass es mit „Raumluftreinigern möglich [sei], die Aerosolkonzentration in Räumen kleiner und mittlerer Größe problemlos auf einem niedrigen Niveau zu halten.“
Mit zunehmend winterlichen Verhältnissen wird das regelmäßige Lüften mehr und mehr zur Herausforderung. Gleichzeitig erlauben mancherorts bauliche Bedingungen kein effizientes Querlüften. Luftreinigungsgeräte stellen daher eine gesundheitlich unbedenkliche, kostenbewusste und effiziente weitere Säule eines umfassenden Konzeptes gegen die Ausbreitung des Corona-Virusam Arbeitsplatz dar und sollten unserer Meinung nach gerade bei Dienstbesprechungen, Sachgebietsleiterrunden, Personalratssitzungen oder den anstehenden Vorstellungsgesprächen zur Verfügung stehen, um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen zu schützen.
Die Anschaffung dieser Geräte macht im übrigen auch „nach“ Corona noch Sinn, denn diese leisten auch einen sinnvollen Beitrag für das Wohlbefinden von Pollen- oder Hausstauballergikern. Damit sind sie sowohl aktuell als auch nachhaltig betrachtet eine gute Investition. Wir fordern sowohl das Landesamt für Steuern als auch die Amtsleitungen auf, sich dieser Thematik nicht weiter zu verschließen und guten Worten gute Taten folgen zu lassen.
Alternativ gäbe es noch eine weitere sehr kostengünstige Lösung, um möglicherweise mit Covid-19-Viren behaftete Luft zu entfernen und somit ein Ansteckungsrisiko zu minimieren. In Schulen wurde erfolgreich eine Selbstbaulösung getestet, die 90% der Aerosolpartikel entfernt und sogar daslange bekannte CO2-Problem in Klassenräumen lösen soll. Wir haben uns deshalb diesbezüglich auch ans LStN, die Steuerakademie und Herrn Finanzminister Hilbers mit der Bitte um eine wohlwollende Prüfung und Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel gewandt.