Perspektive: Aufstieg?

In den Finanzämtern Niedersachsen stellt sich in der Laufbahn des ehemaligen mittleren Dienstes die Situation regelmäßig so dar, dass A9 und A9+Z Dienstposten mit jungen Kolleginnen und Kollegen besetzt wurden und werden, die diese höherwertige Stelle nun mehrere Jahrzehnte inne haben werden.

So sehr es zu begrüßen ist, dass sich die Wartezeiten auf eine höherwertige Tätigkeit und die damit verbundene höhere Besoldung gegenüber der Vergangenheit drastisch verkürzt haben, ergeben sich daraus aber auch einige Probleme: Die besetzten Dienstposten sind „blockiert“ und manch ein Anwärter wird sich heutzutage in seinem Amt umschauen und sich fragen, wie sich seine Chancen auf einen höherwertigen Dienstposten in einigen Jahren entwickeln.
Zugleich sollte bei beispielsweise noch 35 zu leistenden Dienstjahren auch dem Inhaber eines dieser Dienstposten noch eine realistische Perspektive für die weitere berufliche Fortentwicklung aufgezeigt werden können.

Der Aufstieg in den gehobenen Dienst kann eine solche Perspektive darstellen. Dabei gilt es zwischen Regelaufstieg und Praxisaufstieg zu unterscheiden.

Der Regelaufstieg befähigt grundsätzlich dazu, im Anschluss an die erfolgreiche Laufbahnprüfung jeden Dienstposten des gehobenen Dienstes zu bekleiden. Allerdings setzt dieser Aufstieg aufgrund der fachtheoretischen Zeiten an der Steuerakademie eine hohe zeitliche Flexibilität der potenziellen Aufstiegskandidaten voraus.
Flexibilität, die nicht wenigen Kolleginnen und Kollegen gerade in dieser Phase des Lebens z. B. aufgrund der eigenen Familienplanung nicht zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß ist es schwierig bis unmöglich, unter diesen Gegebenheiten den deutlich gesteigerten Anforderungen von Familie und Beruf gerecht zu werden.

Hier könnte der Praxisaufstieg ins Spiel kommen. Der fachtheoretische Umfang ist hier deutlich geringer, die Ausbildungsphasen und Fortbildungen können in aller Regel in den gewohnten Arbeitszeitumfang integriert werden. Die Verwandungsbreite im Nachgang beschränkt sich allerdings auf den eigenen bereits bekannten Arbeitsbereich.
Der Verwendungsaufstieg wäre also ein probates Mittel zur Schaffung von Perspektiven über die Laufbahn des mittleren Dienstes hinaus und könnte insbesondere in den Nebenstellen ohne A9+Z Dienstposten fachlich versierten und langjährig erfahrenen Kollegen ein berufliches Weiterkommen im beherrschten Arbeitsgebiet ermöglichen.

Über lange Jahre erworbenes Fachwissen bliebe den Dienststellen erhalten, der „Anker-Ansprechpartner“ könnte seine wertvollen Kenntnisse weiter mit den Kollegen teilen und müsste nicht für eine höhere Besoldungsgruppen in einem anderen Arbeitsbereich bei nahezu „0“ neu durchstarten.

Leider führt die aktuelle Ausgestaltung dieses Instruments aber dazu, dass diese Möglichkeit der Förderung ein Mauerblümchendasein führt. Denn die Haushaltsstellen für entsprechende Beamte sind eng limitiert, neue Aufstiegseignungen können nur vergeben werden, wenn entsprechende Stellen (in der Regel durch den Ruhestandseintritt) frei werden! Bei aktuell einstelliger Zahl jährlich möglicher Verwendungsaufstiege für die gesamte niedersächsische Steuerverwaltung gleicht diese Entwicklungsmöglichkeit eher einer Lotterie als einer realistischen und erreichbaren Perspektive.
Zumal diese Systematik dazu führt, dass eher lebensältere Kollegen in den Aufstieg entsendet werden, um die Verweildauer der Stelle bei einem Beschäftigten zu verkürzen.

Im Sinne von mehr Durchlässigkeit plädieren wir für eine erhebliche Ausweitung der Stellen des Praxisaufstiegs!

Fachlich versierte, leistungsstarke und teamorientiert handelnde Beschäftigte sind in Zeiten von Arbeitsverdichtung und zunehmender Komplexität wichtige Säulen der täglichen Arbeit und gehören unabhängig von familiärer Situation oder Lebensalter stärker in den Fokus der Personalentwicklung!