Tonerstaub – Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 29.02.2008
Die Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums auf unser Schreiben vom 14.08.2007 ist eingetroffen. Demnach sei nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich keine Gesundheitsgefährdung wegen der in der Finanzverwaltung verwendeten Laserdrucker zu befürchten. Es wurde seitens des Finanzministeriums zwar eingeräumt, dass aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden bei drei Beschäftigten die Laserdrucker durch Tintenstrahldrucker getauscht werden mussten. Dass eine direkte Verbindung zwischen den gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen und den Tonerstäuben besteht, habe jedoch nach Aussage des Niedersächsichen Finanzministeriums aus medizinischer Sicht nicht bestätigt werden können.
Da unseres Erachtens eine gesundheitliche Gefährdung durch Tonerstäube nicht völlig ausgeschlossen ist, werden wir das Thema nicht aus den Augen verlieren und bei sich bietender Gelegenheit nochmals nachhaken und davon berichten.
Damit Ihr Euch selbst ein Bild von der aktuellen Lage machen könnt, findet Ihr hier das Antwortschreiben des Niedersächsichen Finanzministeriums vom 29.02.2008.