Die Erhebungsstellen in den niedersächsischen Finanzämtern werden zunehmend zum zahnlosen Tiger
Bereits im November 2021 hat die SBG klare Kante für die Bediensteten der Erhebungsstellen in den niedersächsischen Finanzämtern gezeigt und einen tiefgreifenden Strukturwandel für diese Dienststellen gefordert. Nun, mehr als vier Jahre später, muss leider festgestellt werden, dass seitens des Niedersächsischen Finanzministeriums und des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) kaum nennenswerte Maßnahmen ergriffen wurden. Insbesondere der Vollstreckungsaußendienst ist durch kurzfristige und wenig nachhaltige Notlösungen mittlerweile nahezu vollständig ausgehöhlt worden.
Bereits 2021 forderte die SBG zur Steigerung der Attraktivität und Effektivität der Erhebungsstellen eine Neuausrichtung der Teamstrukturen. Konkret sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Teamleiterdienstposten mit Bediensteten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, zu besetzen und diese mit A9 plus Zulage zu bewerten.
Die Vorteile eines solchen Modells liegen aus Sicht der SBG auf der Hand. Die Erhebungsstellen würden aus der derzeitigen beruflichen Sackgasse herausgeführt, in der für viele Beschäftigte faktisch bei A9 die Entwicklungsmöglichkeiten enden. Gleichzeitig könnte erfahrenes und hochqualifiziertes Personal langfristig an die Dienststellen gebunden werden. Gerade im Vollstreckungsbereich sind fundierte Fachkenntnisse, ein sicherer Umgang mit komplexen Sachverhalten sowie umfangreiche Lebens- und Berufserfahrung entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung.
Die SBG hält dabei weiterhin an der Notwendigkeit fest, Führungsfunktionen wie die Leitung von Sonderteams mit Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (DP 700), zu besetzen. Die weiteren Teamleiterfunktionen könnten jedoch nach unserer Auffassung problemlos durch besonders erfahrene Beamtinnen und Beamte des ehemaligen mittleren Dienstes wahrgenommen werden.
Mit großer Sorge betrachtet die SBG zudem die Entwicklung des Vollstreckungsaußendienstes. Die im Jahr 2018 beim LStN eingerichtete Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung des Vollstreckungsaußendienstes hatte seinerzeit zahlreiche Ansätze für eine zukunftsfähige und effektive Weiterentwicklung dieser Tätigkeit erarbeitet. Dies weckte bei vielen Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten die Hoffnung, dass ihre wichtige Arbeit künftig stärker unterstützt und wertgeschätzt würde.
Die tatsächliche Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch leider ein gegenteiliges Bild. In vielen niedersächsischen Finanzämtern existieren heute, wenn überhaupt, nur noch Vollziehungsbeamte, die diese Aufgabe neben anderen Tätigkeiten mit einem stark reduzierten Außendienstanteil wahrnehmen. Häufig beschränkt sich ihre Tätigkeit darauf, einzelne Vollstreckungsersuchen anderer Finanzämter zu bearbeiten.
Dort hingegen, wo noch hauptamtlich tätige Vollziehungsbeamte eingesetzt werden, wird deren Arbeit durchweg positiv bewertet. Die Rückmeldungen aus den Erhebungsstellen zeigen deutlich, welchen Mehrwert ein leistungsfähiger Außendienst für eine wirksame Vollstreckung bietet.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Wertschätzung gegenüber den Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten, die mit hohem persönlichen Einsatz und nicht selten unter Inkaufnahme erheblicher Risiken für Leib und Leben die Forderungen des Fiskus durchsetzen, auf Ebene des Finanzministeriums und des LStN offenbar stark nachgelassen hat. Selbst ein von einem Großteil der verbliebenen Vollziehungsbeamten verfasster Brandbrief wurde aus Sicht vieler Betroffener nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt.
Die SBG bezieht hierzu eine klare Position: Ein schlagkräftiger und professionell aufgestellter Vollstreckungsaußendienst ist unverzichtbar für die Steuergerechtigkeit, die Durchsetzung staatlicher Ansprüche und nicht zuletzt für die Glaubwürdigkeit der Finanzverwaltung insgesamt.
Deshalb erneuern wir mit Nachdruck unsere bereits im November 2021 erhobene Forderung nach einer grundlegenden Neuaufstellung des Vollstreckungsaußendienstes. Unser Vorschlag sieht die Bildung überregional zuständiger Vollstreckungsteams vor, die organisatorisch bei den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen angesiedelt werden. Die entsprechenden Dienstposten sollten mit A9 plus Zulage bewertet werden.
Ein solches Modell würde den Finanzämtern landesweit ein leistungsfähiges, erfahrenes und professionelles Vollstreckungsinstrument zur Verfügung stellen. Gleichzeitig würde es die Attraktivität des Berufsbildes erheblich steigern und dazu beitragen, dringend benötigtes Fachpersonal dauerhaft zu gewinnen und zu halten.
