Treffen der SBG mit dem niedersächsischen Finanzminister am 22.07.2013 in Hannover
Am 22. Juli 2013 trafen Vertreter der SBG im niedersächsischen Finanzministerium den neuen niedersächsischen Finanzminister, Herrn Peter-Jürgen Schneider. An dem Treffen nahmen auch die Fachbereichsleiter Frau Zapfe-Dietrich, Herr Pohlmann und der persönliche Referent des Ministers, Herr Dr. Pollmann, teil.
Bei dem Treffen wurden die folgenden wichtigen Themen besprochen, die den Mitgliedern der SBG sehr am Herzen liegen: Gefährdung durch Tonerstaub, Datenschutz, Neuorganisation der Finanzverwaltung, Gewinnung von neuen Außendienstmitarbeitern und vor allem die Verzögerung bei der Besoldungsanpassung.
Als erstes wurde das Thema Tonerstaub behandelt, das in sämtlichen Verwaltungen aufgrund seiner Brisanz für einige Unruhe gesorgt hatte. Auf die Frage, wann mit dem Austausch der Laserdrucker zu rechnen sei, die bei weitem die zulässigen Grenzwerte für Staubemissionen überschreiten, wurde den Vertretern der SBG mitgeteilt, dass die Verwaltung zur Zeit zwei alternative Drucker (Laserdrucker und Tintenstrahldrucker) teste, die als Ersatz für die bisher eingesetzten Laserdrucker dienen sollen. Es werde im September diesen Jahres zu einer Entscheidung kommen, welches Druckersystem in Zukunft in der Finanzverwaltung eingesetzt werden soll.
Der Minister sagte den Vertretern der SBG zu, dass die Handhabung des Zeiterfassungsprogramms (ZEUS) und die Speicherung der personenbezogenen Daten in den Betriebsprüfungsstellen einer Überprüfung hinsichtlich der geltenden Datenschutzbestimmungen durch das Finanzministerium unterzogen werden sollen.
Minister Schneider erklärte, dass in Kürze eine Kommission zusammen treten werde, die die gesamte Organisation der Finanzverwaltung überprüfen werde. Eine Neuorganisation sei unter anderem aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung erforderlich.
Um der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung entgegen zu steuern, kann es unter Umständen bereits jetzt schon erforderlich sein, dass Finanzämter zusammengelegt oder auch nur verlegt werden. In Einzelfällen könne es sogar sinnvoll sein, für einzelne Bereiche neue Standorte zu schaffen.
Die Vertreter der SBG begrüßten das Vorhaben des Ministers, durch Stärkung des Außendienstes einen gerechteren Steuervollzug im Land Niedersachsen zu fördern. Die zugesagten 151 Stellenhebungen von A 10 nach A 11 bzw. von A 11 nach A 12 in 2014 sind geeignet, um die Motivation der Außendienstmitarbeiter zu steigern, sie reichen jedoch nicht aus, um den Außendienst insgesamt zu stärken, da zur Zeit die Bewerberanzahl für den Außendienst zu gering ist. Insbesondere in den Ballungsgebieten sei es sehr schwer, bspw. die Betriebsprüfungsstellen voll zu besetzen. Die bisher nicht so rosige Beförderungslage im Außendienst, das Erfordernis einen privaten Pkw für den Dienst bereit zu halten und die bei weitem nicht ausreichenden Reisekostenerstattungen schrecken die meisten Innendienstmitarbeiter von einer Bewerbung ab. Hier wären weitere Anreize wie z. B. die generelle Anhebung der Dienstpostenbewertung (inkl. entsprechender Haushaltsstellen) um eine Gehaltsstufe im Außendienst oder die Anhebung der Außendienstzulage auf die Höhe der Polizeizulage (ab dem 4. Dienstjahr 127,00 € monatl.) erforderlich, um den Kollegen eine Außendiensttätigkeit schmackhaft zu machen.
Die SBG regte auch an, 60 mit A 12 bewertete Dienstposten von den Finanzämtern für Großbetriebsprüfung in die Bp-Stellen der Veranlagungsfinanzämter zu verlegen. Damit einhergehend sollten die Einkommensmillionäre zukünftig von den Veranlagungsfinanzämtern geprüft werden.
Der Minister erklärte, dass ihm das Problem der schlechten Bewerberlage bekannt sei. Es werde deswegen in Kürze eine Kommission einberufen werden, um dieses Problem zu beleuchten.
Die hier gemachten Vorschläge sollen von dieser Kommission mit aufgegriffen werden. Es müsse allerdings auch geprüft werden, inwieweit diese Verbesserungsvorschläge finanzierbar sind.
Die Vertreter der SBG gaben zu bedenken, dass die Verzögerung bei der Besoldungsanpassung bei der aktuellen Inflationslage für die Beamtinnen und Beamten der Finanzverwaltung eine besondere Härte bedeuten würde. Es sei für die Kolleginnen und Kollegen kaum zu verstehen, wenn bei gleicher Tätigkeit die Tarifbeschäftigten ihre Gehaltsanpassungen sofort erhalten (bei Beibehaltung des vollen Weihnachtsgeldes), während die Beamten noch lange darauf warten müssen.
Der Minister erklärte hierzu, dass eine 100-prozentige Anpassung der Besoldung nur durch das Land Bayern erfolgt sei. Alle anderen Bundesländer hätten entsprechende Abstriche bei der Besoldungsanpassung gemacht. Der Minister sei aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Landes Niedersachsen zu diesen Abstrichen gezwungen gewesen. Im Vergleich der Bundesländer hätten die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsens bei der Besoldungsanpassung noch sehr gut abgeschnitten.
Trotz des heißen Sommerwetters fand ein reges Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre statt. Wir hatten den Eindruck, dass es dem Minister und den anwesenden Fachbereichsleitern wichtig war, unsere Vorschläge (von denen aus redaktionellen Gründen nur die wichtigsten genannt sind) zu hören. Wir sind vorsichtig optimistisch und gespannt, ob und welche unserer Vorschläge vom Finanzministerium in Zukunft umgesetzt werden.