Treffen der Steuer-Basis-Gewerkschaft mit Herrn Minister Hilbers am 27 . 0 8.2018

An dem Treffen nahmen für die Verwaltung neben Herrn Minister Hilbers die Herren
Heilmann und Dr. Pollmann teil. Die Steuer-Basis-Gewerkschaft (SBG) war durch ihren
Vorsitzenden Tobias Matter und die stellvertretenden Vorsitzenden Karin Matuschke,
Sönke Nagel und Stephan Schulte vertreten. In einer sachlichen Atmosphäre entwickelte
sich eine sehr intensiv und sehr offen geführte kontroverse Debatte.

Wir nutzten die Gelegenheit von den von uns gewünschten Themen, die es im Interesse
der Kolleginnen und Kollegen anzusprechen galt, insbesondere die aktuellen Themen
Nachwuchsgewinnung, Bindung des Personals an die Finanzverwaltung und Einstellung
von Tarifbeschäftigten zu besprechen.

Nach Auffassung der SGB wird die langfristige Bindung junger Menschen an unsereVerwaltung insbesondere in den Ballungsgebieten immer schwieriger. Nicht nur junge Bedienstete des gehobenen Dienstes verlassen die Verwaltung, um z.B. ein Jurastudium anzuschließen. Auch immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes scheiden nach bestandener Laufbahnprüfung aus der Finanzverwaltung aus. Die SGB schilderte dies noch einmal sehr plastisch anhand tatsächlicher Beispiele, um die kritische Situation an der Basis lebensnah zu verdeutlichen. Insbesondere erscheint es uns wenig sinnhaft, hervorragend ausgebildete Steuerbeamte z.B. für bis zu 10 Jahre in der Aktenverwaltung oder Registratur unterwertig im Verhältnis zur fachlichen Qualifikation zu beschäftigen. Wir können nachvollziehen, dass dies für viele betroffene Kolleginnen und Kollegen abschreckend und demotivierend ist, zumal das vormals mühsam erworbene Wissen schnell verloren geht. Diese Arbeitsplätze sollten nach unserer Ansicht vielmehr verstärkt mit Tarifpersonal besetzt werden.

Minister Hilbers erklärte, dass die Tätigkeiten in der VVSt durchaus zum Aufgabengebiet
des mittleren Dienstes gehörten. Nichtsdestotrotz läge es aber nach seiner Auffassung in
der Hand der Amtsleitungen, diese Arbeitsplätze interessanter zu gestalten. Auch sei er
der Meinung, dass diese Aufgaben nicht ausschließlich von Tarifbeschäftigten erledigt werden sollten. Hierzu merkte die SBG an, dass nach ihrer Kenntnis Vorbehalte gegen die Einstellung von Tarifpersonal bestünden, weil diese nicht beliebig eingesetzt werden könnten. Der Minister könne sich zwar vorstellen, mehr Tarifpersonal einzustellen, dies hätte jedoch Auswirkung auf die Zuweisung im mittleren Dienst.

Der Minister wolle sich dafür einsetzen, dass die vorhandenen offenen Tarifstellen auch
tatsächlich ausgeschöpft werden können. In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Dr.
Pollmann, dass man davon ausginge, dass durch die zunehmende Digitalisierung
bestimmte einfache Tätigkeiten zukünftig wegfallen werden. Somit sei hierfür kein
Personal mehr vorzuhalten.

In diesem Zusammenhang gab die SBG zu verstehen, dass es dringend notwendig ist, für den mittleren Dienst einen Karriereplan zu entwickeln. Die Voraussetzungen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst sollten reformiert werden. Nach SBG-Auffassung sind diese Maßnahmen dringend notwendig, um dem Personalschwund im mittleren Dienst entgegen zu wirken.
Wegen des fehlenden Abiturjahrgangs 2020 dürfte es außerdem nach Meinung der SBG schwierig werden, genügend qualifizierte Bewerber(innen) für den „gehobenen Dienst“ zu finden. Die wenigen Abiturient(inn)en aus Schulen, die zur Fachhochschulreife führen, werden sich vor Angeboten aus der Wirtschaft und anderen Verwaltungen kaum retten können. Die SGB schlug daher vor, mindestens 150 zukünftige Finanzanwärter zusätzlich zu den zum 01.08.2019 einzustellenden Finanzanwärtern zunächst für ein Jahr befristet als Tarifbeschäftigte einzustellen, die dann am 01.08.2020 ihre Ausbildung beginnen könnten.

Hier wurde seitens des Ministerium die Auffassung vertreten, dass das Angebot an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern groß genug sei, um die angedachten
Ausbildungsstellen zu besetzen. Die Finanzverwaltung besäße genügend Attraktivität, um
sich gegen die Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen. Er räumte zwar ein,
dass es in Zeiten der Vollbeschäftigung schwieriger sei, Personal zu gewinnen. Dies
könne sich aber auch wieder ändern. Außerdem würden in 2019 bereits 25 zusätzliche
Anwärter eingestellt. Für 2020 sah Herr Dr. Pollmann lediglich einen eigentlichen Bedarf
von 105 Finanzanwärtern.

Das Ministerium sah es als problematisch an, die Ausbildungskapazitäten bei noch
höheren Einstellungszahlen als bisher wegen der dann notwendigen baulichen
Maßnahmen zu erweitern. Denn nach Meinung des Ministers sei die personelle Situation – so wie sie sich derzeit darstellt – ein vorübergehendes Problem. Dann nicht mehr benötigte teure Baulichkeiten hätten keinen Nutzen mehr. Insoweit lehnte er auch kostengünstige
Systembauten ab.

Um noch einmal die derzeitige hohe Arbeitsbelastung in den Finanzämtern hervorzuheben, wurde das Thema Konsens und die damit zusammenhängenden Probleme intensiv erörtert. Der Vorsitzende der SGB führte aus, dass der seinerzeitige Finanzminister Herr Aller 2003 gemeint habe, durch verstärkten EDV-Einsatz könnten kurzfristig bis zu 50 % der Bediensteten im Arbeitnehmerbereich wegfallen. Dass dies nicht eingetreten ist, ist deutlich zu sehen. Die Hinweisbearbeitung nimmt unseres Erachtens einen immer größeren Zeitrahmen ein. Hinzu kommen schlecht laufende Programme. Dies ist nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet, dass die offenen Stellen im IT-Bereich nur schwerlich zu besetzen seien, insbesondere aufgrund der im Vergleich zur freien Wirtschaft oft unterdurchschnittlichen Bezahlung. Hier könnte durch außertarifliche Zulagen eine attraktivere Bezahlung erreicht werden. Der Minister sah in der Höhe der Bezahlung nicht unbedingt ein Problem. Derzeit seien mehr als 50 Posten im IT-Bereich unbesetzt. Allerdings seien die Mittel für die Stellenwertung durch den
Haushalt begrenzt. Man hoffe derzeit mit einem Stipendium Verwaltungsinformatik
Studierende für die Finanzverwaltung gewinnen zu können. Darüber hinaus habe die
Finanzverwaltung bereits in diesem Jahr mit gezielter Werbung an der Steuerakademie
mehrere fertige Steuerinspektor(inn)en für den IuK-Bereich gewinnen können. Eine
längere Zahlung von außertariflichen Zulagen sei schwierig, sodass eine kurzfristige
Lösung nicht möglich sei.

Da z.B. auch erörtert wurde, dass die Programme oftmals auch in ihrer Oberfläche
Anwender unfreundlich gestaltet seien, meinte der Minister, es wäre am idealsten, wenn
Steuerfachleute EDV-technisch „richtig fit“ gemacht würden.
Vor allem hatte die schnelle Fehlerbehebung Priorität für den Minister. Eine wirkliche
Lösung der Probleme sei zur Zeit aber nicht möglich. Gleichwohl geht das Ministerium
davon aus, dass der Umfang der Autofälle erheblich erweitert würde und der gehobene
Dienst nur noch die ausgewiesenen Problemfälle bearbeiten müsse.

In diesem Kontext wiesen wir erneut auf die hohe Diskrepanz zwischen Personalbedarf und Zuweisung hin. Hier machte der Minister deutlich, dass er die Personalbedarfsberechnung nur als Verteilerschlüssel zwischen den Finanzämtern ansähe und nicht als Grundlage, um neues Personal einzustellen.

Als weiteres Thema konnte noch die Dienstpostenbewertung kurz angesprochen werden. Hier hatte die SBG bereits im Vorfeld des Gespräches verdeutlicht, dass der Außendienst für die Beschäftigten nicht mehr attraktiv genug ist. Seit der Euro-Umstellung ist keine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,30 € pro km erfolgt.
Die Anschaffungskosten für einen PKW und die nachfolgenden laufenden Kosten sind in
den letzten 16 Jahren jedoch ständig gestiegen. Auch die Außendienstzulage für Prüfer in
Höhe von 39,88 € brutto schafft keinen Anreiz mehr, in den Außendienst zu gehen. Da die
Dienstposten im Innendienst und im Außendienst in den Finanzämtern in der Regel einheitlich mit A 11 bewertet werden, besteht insoweit auch kein Anreiz für den Wechsel in
den Außendienst.

Unter anderem schlug die SBG zur Steigerung der Attraktivität des Außendienstes vor, 60
mit A 12 bewertete Dienstposten von den Finanzämtern für GBp an die Bp-Stellen der
Finanzämter zu verlagern. Die dort eingerichteten GBp-Prüfer A 12 könnten dann z.B. die
Einkommensmillionäre prüfen. Dies würde auch eine Stärkung der ländlicheren
Finanzämter mit sich bringen.

Hier hatte der Minister Bedenken, dass dann die GBp nicht mehr hinreichend besetzt werden könnte, zumal man durch das Programm BP-Plus aktiv die BP unterstützt sowie jungen geeigneten Kolleg(inn)en den direkte Weg in die GBp eröffnet hätte. In diesem Zusammenhang machte die SBG auch den Vorschlag, die Steuerfahndung in Oldenburg zu dezentralisieren, um Fahrzeiten und damit auch „verlorene“ Arbeitszeiten zu verkürzen.
Zum Beispiel könnte in Osnabrück eine Außenstelle des Finanzamtes für Fahndung und
Strafsachen Oldenburg eingerichtet werden, die dann für die Finanzämter Osnabrück-
Stadt, Osnabrück-Land, GBp Osnabrück, Quakenbrück, Lingen, Bentheim und Sulingen
zuständig wäre.

Derartiges sei seitens des Ministeriums bereits angedacht gewesen, aber wieder
verworfen worden.

Der stellvertretende Vorsitzende Stephan Schulte ist selbst Vollziehungsbeamter. Nach
seiner Erfahrung gäbe es in einigen Finanzämtern schon seit langem keine
Vollziehungsbeamten mehr. Dieses Problem sei bereits in der Öffentlichkeit mit
entsprechender Wirkung bekannt.

Um nicht vollständig auf diese effiziente Vollstreckungsmöglichkeit zu verzichten, halten
wir die Anhebung der Dienstposten der Vollziehungsbeamten nach A 9 für dringend
geboten. Des Weiteren ist die neue Zulage von 140,00 € für Vollziehungsbeamte als
Personalgewinnungs-Anreiz eher kontraproduktiv. Denn sie ist im Vergleich zum alten
Provisionssystem für versierte Vollziehungsbeamte eine Gehaltseinbuße. Darüber hinaus
ist die Zulage nicht ruhegehaltsfähig.

Die Vertreter des Ministeriums sind der Meinung, dass es langfristig nicht Aufgabe der
Vollziehungsbeamten sei, Gelder vor Ort einzusammeln. Vielmehr sollte der Innendienst
durch geeignete Maßnahmen vollstrecken. Gleichwohl sei in einem Finanzamt testweise
Mitarbeitern des Arbeitnehmerbereichs die Tätigkeit als Vollziehungsbeamter angeboten
worden. Diese hätten diese Tätigkeit gerne ausgeübt. Daher werde das Fehlen von
Vollziehungsbeamten nicht als problematisch angesehen.

Als letzten Punkt sprachen wir die Probleme bei der Besteuerung des Rotlichtmilieus an. Vielfach meldeten Prostituierte sich nur als Kleinunternehmerinnen an. Wenn dann Steuerschätzungen erfolgten, waren diese spätestens bei dem Versuch, die Steuern beizutreiben, spurlos verschwunden. Wir schlugen daher erneut vor, das Düsseldorfer Verfahren (eine Art Vorauszahlungsverfahren durch die Clubbetreiber für die Prostituierten) auch in Niedersachsen einzuführen. In vielen anderen Bundesländern wird das Düsseldorfer Verfahren bereits erfolgreich angewendet.

Der Minister meinte, er werde diesen Vorschlag sowohl auf Bundesebene als auch mit
seinem Kollegen aus Nordrhein-Westfalen erörtern.

Die übrigen Themen werden in weiteren Gesprächen mit dem Ministerium weiterverfolgt
werden.


Tobias Matter
Vorsitzender