Finanzminister Hilbers fährt mit seiner Sparpolitik den Außendienst vor die Wand
Die Betriebsprüferinnen und -prüfer sind und waren seit jeher das „Gesicht“ der Finanzämter und sorgen mit ihrer täglichen Arbeit dafür, dass der öffentlichen Hand die notwendigen Mittel zur Erledigung der hoheitlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Aber auch für die Unternehmen in Niedersachsen ist die steuerliche Außenprüfung nicht nur ein Kostenfaktor, denn diese sorgt gleichermaßen vor Ort für Steuergerechtigkeit und insoweit auch für gleiche Wettbewerbschancen.
Abwechslungsreiche Aufgaben, gute Beförderungschancen und selbständiges Arbeiten machte die Arbeit im Außerndienst für viele Beschäftigte in der Finanzverwaltung zu einem interessanten Karriereziel.
Inzwischen wird es jedoch immer schwieriger, freiwerdende Dienstposten im Prüfungs- oder Vollstreckungsaußendienst zu besetzen.
Verantwortlich dafür sind sicherlich auch positive Entwicklungen im Innendienst wie die deutlich verbesserten Beförderungsmöglichkeiten oder die Einführung der mobilen Arbeit für nahezu alle Arbeitsbereiche.
Hauptargument gegen einen Wechsel in die Außenprüfung und auf andere Dienstposten, die einen hohen Anteil dienstlicher Reisetätigkeit mit sich bringen, ist jedoch der Umstand, dass der Dienstherr nicht länger bereit zu sein scheint, die in seinem Auftrag entstehenden Reisekosten angemessen auszugleichen!
Seit 2001 (!) sind die Wegstreckenentschädigungen für Dienstreisen mit 0,30 Cent nicht mehr angehoben worden!
Zum Vergleich: Im Jahr 2001 kostete der Liter Super im Jahresdurchschnitt 1,00 Euro und der Liter Diesel 0,82 Euro (Quelle: ADAC)
Im Mai 2022 mussten die Kolleginnen und Kollegen für den Liter Benzin ca. 2,06 und den Liter Diesel 2,03 Euro zahlen. Die Kraftstoffpreise haben sich also mehr als verdoppelt!
Aber nicht nur die Kraftstoffkosten, auch die Kaufpreise der PKW, die Inspektions- und Reparaturaufwendungen und die Versicherungsbeiträge sind seit 2001 erheblich gestiegen.
So hat sich der Verbraucherpreisindex aller Waren und Dienstleistungen von 2001 bis heute um 43 % erhöht.
Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht!
Da die Kraftstoffpreise einen erheblichen Anteil an den anfallenden Kosten für Dienstreisen haben, fordert die SBG die Anhebung der regelmäßigen Wegstreckenentschädigung um rund 60% auf 0,50 Cent/km.
Um die in unserem Beitrag vom 26. Juli 2021 beschriebene Attraktivität der E-Mobilität angemessen zu fördern und den ebenfalls stark steigenden Strom- wie auch E-PKW-Kaufpreisen gerecht zu werden, erhöhen wir unsere dort formulierte Forderung auf 0,75 Cent/km.
Nur so kann in der Zukunft noch Personal für den Außendienst gefunden werden, um den Prüfungs- und Vollstreckungsaußendienst der niedersächsischen Finanzverwaltung nicht zu einem Muster ohne Wert verkommen zu lassen!