Arbeitstreffen mit Bündnis 90/Die Grünen am 06.03.2019

An diesem Tag fand ein erneutes Treffen der Steuer-Basis-Gewerkschaft, vertreten durch Karin Matuschke, und Herrn Wenzel vom Bündnis 90/Die Grünen statt. Es wurden mehrere Themen erörtert.

IT-Bereich

Erneut kam der IT-Bereich zur Sprache. Sowohl Herr Wenzel als auch die Steuer-Basis-Gewerkschaft sehen es als kritisch an, dass die gesamte Finanzverwaltung mit Windows-Programmen arbeiten und daher auch die Nds. Finanzverwaltung auf Windows umgeschaltet werden soll. Sicherlich spricht für eine einheitliche Software die Vorgabe des Konsensgesetzes. Andererseits ist Windows ein ausländischer Anbieter, der seinen Quellcode nicht offenlegt. Aus unterschiedlichen Gründen werden daher große Datensätze zu einem Server gesandt, der irgendwo in Kalifornien steht. Niemand kann daher wirklich kontrollieren, was mit diesen Datensätzen passiert. In einem Vortrag zur Datenschutzverordnung wurde gesagt, dass im Zweifel US-Behörden die Offenlegung dieser Datensätze fordern könnten. Auch wenn diese sicherlich kein Interesse an Herrn Schmidt oder Herrn Meier haben werden, ist dies ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Bezeichnend ist, dass vielerorts Verwaltungen wieder dazu übergehen, Linux zu benutzen.

Ob hier der Datenschutz tatsächlich garantiert ist, steht daher unseres Erachtens nicht fest.

Hinzu kommt, dass man sich von einem Anbieter abhängig macht. Er kann schlecht leisten, er kann die Preise diktieren oder auch beides. Denn die Finanzverwaltung kann sich nicht wehren, weil sie sonst vollständig lahm gelegt würde.

Steuergerechtigkeit

Ein weiteres Thema war die Frage der Steuergerechtigkeit,die Herrn Wenzel als Vertreter des Bündnis 90/Die Grünen sehr am Herzen liegt. Hier machten wir erneut deutlich, dass diese nur dann hergestellt werden kann, wenn wir eine sowohl personell als auch programmtechnisch gut ausgestattete Finanzverwaltung haben. Hier besteht in beiden Bereichen ein erheblicher Bedarf.

Hamburger Modell

Hauptthema war jedoch der Gesetzesentwurf des Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Hamburger Modells als zusätzliche Wahlmöglichkeit einer Krankenversicherung für Beamte. Hier vertreten wir ganz deutlich eine andere Auffassung als die DStG.In deren Artigeln entsteht der Eindruck, dass sie eher um die Kosten des Dienstherrn und dem Erhalt des Klientels der privaten Krankenversicherungen als um die Interessen insbesondere von kranken Kolleginnen und Kollegen geht. Denn dies Hamburger Modell ist grade für die Kolleginnen und Kollegen interessant, die krank bzw. schwerbehindert sind. Die sogenannte Beamtenöffnungsklausel,nach der kranke Menschen einen Anspruch auf Aufnahme in die Privatversicherung haben, ist kein Allheilmittel. Menschen, die sonst von den Versicherern, auch der Debeka, abgelehnt werden, können damit ihre Aufnahme in eine Basisversicherung erzwingen. Der Haken ist aber, dies geht nur einmal und mit einem Risikoaufschlag von bis zu 30 %. Allerdings basiert dieses System auf Freiwilligkeit der Versicherer; es gibt also keinen gesetzlichen Rechtsanspruch.

Aber auch in den Fällen, in denen sich jemand für eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheidet, kann man u.E. nicht sagen : „falsche Systementscheidung, Pech gehabt“. Nach§ 6 SGB V sind Beamte versicherungsfrei. Damit besteht keine zwingende Notwendigkeit, in eine Privatversicherung einzutreten. Auch der Dienstherr ist nicht auf das Beihilfesystem festgelegt, wie bereits höchstrichterlich entschieden. In den Fällen der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, dürfte es regelmäßig zu einer Unteralimentierungkommen, wobei der Dienstherr noch die Beihilfe für die Krankheitskosten spart. Damit ist der Dienstherr in besonderer Weise in der Pflicht, hier einen Ausgleich zu schaffen, der -wie ausgeführt- gesetzlich durchaus möglich wäre wie z.B. durch einen Zuschuss zu den Beiträgen der Krankenkasse.

Es würde mit dem Hamburger Modell weder die Beihilfe abgeschafft, noch würden durch diese zusätzliche Versicherungsmöglichkeit die Krankenversicherer Insolvenz anmelden müssen. Bisher hat niemand dies statistisch belegt. Das von der DStG an die Wand gemalte Schreckgespenst „Einführung der Bürgerversicherung auf kaltem Wege“ scheint der Angst der DStG vor Veränderungen zu entspringen.

Wir werden daher aufmerksam verfolgen, wie sich das Gesetzesvorhaben entwickelt.