Schlusslicht Niedersachsen

– ein Kommentar von Tobias Matter zur geplanten Übernahme des Tarifabschluss für den Beamtenbereich –

Seit zwei Wochen ist nun bekannt, wie unser Finanzminister sich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung des am 02. März gefundenen Tarifabschlusses für uns Beamte vorstellt.

Wenn ich in der Apotheke ein wirkungsgleiches Medikament (Generika) offeriert bekomme, kann ich tatsächlich davon ausgehen, dass es gleich wirkt wie das Originalpräparat. Die Hilfsstoffe sind minimal anders, aber die Wirkung ist gleich.

Hm… wie ist das nun mit dem Generika einer zeitversetzten Übertragung des Tarifabschlusses in Niedersachsen, wenn wir (Beamte) sowohl in 2019, 2020 als auch 2021 erst zwei Monate später das Mehr an Geld bekommen? Ist das tatsächlich wirkungsgleich, wie der Finanzminister in seiner Presseinformation vom 13. März behauptet? Oder ist es nicht vielmehr so, dass wir wiederum um rund 200 Euro im Jahr 2019, 180 Euro im Jahr 2020 sowie rund 100 Euro im Jahr 2021 gebracht werden?!

Zu allem Überfluss soll der Öffentlichkeit und uns das Ganze medial auch noch als „Bonbon“ verkauft werden – als „frühzeitiges Profitieren“ der Beamtenschaft am Tarifabschluss.

Verehrter Herr Hilbers, Ihr Bonbon führt nicht zu unserer Verzückung – er schmeckt nicht süß, sondern stößt sauer auf!

Warum? Zum einen habenSie eine zeitversetzte Anpassung 2014 unter Rot-Grün noch massiv angeprangert und zum anderen schaffen es unserem Kenntnisstand nach bis auf eine weitere Ausnahme alle anderen Bundesländer problemlos, ihre Beamten wirklich zeit- und inhaltsgleich und damit tatsächlich wirkungsgleich jeweils zum 01.01.2019/20/21 an den Erhöhungen teilhaben zu lassen. Einige Bundesländer legen sogar noch zusätzlich etwas oben drauf!

Herr Hilbers, wir sind es leid, ständig vorgeführt zu werden. Halten Sie endlich Ihre Versprechen ein und übertragen Sie das Tarifergebnis der Tarifbeschäftigten tatsächlich wirkungsgleich auf die Beamten.

So hatte auch die CDU-Fraktion im Nds. Landtag noch am 28.9.2017 versichert, es sei notwendig, dass der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wieder ohne Einschränkungen umgesetzt wird. Davon sind wir weit entfernt ! Hier sieht man, was die Versprechen der CDU wert sind.

Und wo wir gerade schon mal bei den anderen Bundesländern sind… Niedersachsen ist nicht nur bei den Durchlaufzeiten der Steuererklärungen Schlusslicht, sondern auch bei einigen Besoldungsstufen – vgl. den Besoldungsreport 2019 des DGB [1]

Aber das eine hat mit dem anderen natürlich überhaupt nichts zu tun…

Wir sind alle hochmotiviert und entzückt, dass uns angesichts von rund tausend fehlender Vollzeitstellen in der niedersächsischen Finanzverwaltung und einem erheblichem Krankenstand seit vielen Jahren weit über 100% der eigentlich geschuldeten  Arbeitsleistung abverlangt werden und das laut Bundesverwaltungsgericht in vielen Fällen bei gleichzeitig nicht amtsangemessener Alimentation und damit verfassungswidriger Besoldung.

Wissen Sie eigentlich, gegen wie viele Gesetze und 81´er Vereinbarungen Sie als unser oberster Dienstherr zudem z.Zt. verstoßen?

Hier sind nicht nur § 87 NBG sondern z.B. § 3 des Arbeitsschutzgesetzes „Grundpflichten des Arbeitgebers“ und § 4 des Arbeitsschutzgesetz „Allgemeine Grundsätze“ zu nennen. Unter der Nr. 1 heißt es: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Ich kann Ihnen berichten, dass die Wirklichkeit inzwischen eine andere ist. Etliche Kolleg(inn)en berichten mir von den geforderten Vertretungen erkrankter Kolleg-(inn)en oder unbesetzter Stellen neben den 100% eigener Arbeit und manchmal noch diversen Zusatzaufgaben obendrauf. Die Kolleg(inn)en klagen über permanenten Arbeitsstress, Kopf-, Herz- und Rückenschmerzen – kurz: diversen physischen und psychischen Belastungen. Ich hatte mich in meinem letzten Kommentar [2] hierzu schon ausführlich und sehr kritisch geäußert.

Verehrter Herr Hilbers, meines Erachtens sind Sie auf dem besten Wege die niedersächsische Finanzverwaltung in den nächsten Jahren vollständig „vor die Wand zu fahren“.

Die Technik wird es hier auch diesmal nicht „richten“. Das hat schon einer Ihrer Vorgänger im Jahr 1983 gedacht, der damals meinte, der mittlere Dienst würde bald überflüssig werden…

Und auch die evtl. „Mohrrübe“ in Form einer von Ihrem Koalitionspartner angedachten Wiedereinführung einer Sonderzahlung in Höhe von 500,- Euro – „aber nur wenn die Kasse voll ist“ – im Jahr 2020 wird den eine/n Finanzbeamten/in als der „Esel“ in dieser Metapher nicht beflügeln – mal ganz abgesehen davon, dass Ihre Partei die Sonderzahlung kritisch sieht.

 „1000 für Jeden“ sind hier das absolute Minimum!

Und selbst damit dürften Sie schwerlich in den verfassungskonformen Bereich kommen.

Ihr weiteres Vorgehen wird zeigen, ob Sie ein Dienstherr sind, der seine Fürsorgepflicht endlich ernst und wahrnimmt!


[1]https://bund-laender-nrw.verdi.de/++file++5c7ef8202d9efb34393ef67f/download/DGB-Besoldungsreport-2019-ohne-Fotos-zum-einfacheren-Ausdruck.pdf

[2]https://steuer-basis-gewerkschaft.de/allgemein/der-kommentar-zum-treffen/