Gespräch zwischen Herr Staatssekretär Frank Doods und dem Landesvorstand der Steuerbasisgewerkschaft am 27.04.2017 im MF in Hannover

Am 27.04.2017 trafen sich Mitglieder des Landesvorstandes der SBG mit Herrn
Staatssekretär Frank Doods im MF. Neben Herrn Doods nahmen vom MF noch Frau
Ölscher-Dütz, Herr Hüdepohl und Herr Heilmann teil.

Zu Beginn des Gespräches thematisierte der Vorsitzende der SBG Tobias Matter die
inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich.Herr Matter wies darauf hin, dass es auch im Hinblick auf die in letzter Zeit ergangenen Urteile für die Landesregierung immer kritischer werde eine verfassungskonforme
Alimentierung der Beamten sicher zu stellen. Sollten weitere Besoldungsanpassungen
hinter den Tariferhöhungen zurückbleiben, so drohten einige Besoldungsgruppen in die
Unteralimentierung zu rutschen.

Herr Matter forderte für die SBG zumindest die Mindesterhöhung von 75,00 Euro pro
Monat aus dem Tarifabschluss zu übernehmen.

Herr Doods entgegnete, dass man mit dem Minister noch in der Abstimmung sei, aber
dass dies eine Variante sein könnte.

(Inzwischen hat Herr Minister Schneider erklärt, dass der Mindesterhöhungsbetrag für den
Beamtenbereich übernommen wird. Wir sind sehr erfreut, dass der Vorschlag der SBG
vom Finanzminister umgesetzt wurde).

Herr Matter wies im Zusammenhang der drohenden Unteralimentierung auch darauf hin,
dass die Beihilfesätze seit 2002 nicht angehoben wurden. Aus diesem Grund müssten
viele Beamtinnen und Beamte immer höhere Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen
leisten.

Frau Ölscher-Dütz informierte, dass zu diesem Thema eine Bund – Länderarbeitsgruppe
eingerichtet wurde.

Anschließend wurde von der SBG die fehlenden Gefährdungsbeurteilungen zur
psychischen Belastung der Arbeitsplätze und die möglichen rechtlichen Folgen für den
Arbeitgeber angesprochen. Außerdem wies die SBG darauf hin, dass fast sämtliche
Arbeitsplätze im Innendienst inzwischen Bildschirmarbeitsplätze seien und der Arbeitgeber für die notwendigen Erholungszeiten sorgen müsse, da eine andere Organisation der Arbeit aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades inzwischen nicht mehr möglich sei.

Herr Hüdepohl sagte, dass das MF sich bisher mit dieser Thematik noch nicht beschäftigt
habe. Aufgrund der Themenvorschläge der SBG für dieses Gespräch habe man mit der
OFD Kontakt aufgenommen und erfahren, dass dort eine Arbeitsgruppe eingerichtet
wurde. Aber aufgrund der jetzt geführten Diskussion werde sich das MF auch selbst dieser
Problemstellungen annehmen.

Die Vertreter der SBG baten im Sinne des Gesundheitsschutzes der Kolleginnen und
Kollegen diese Themen nicht auf die lange Bank zu schieben. Insgesamt war man sich
darüber einig diese Themen in den nächsten Gesprächen wieder aufzugreifen.

Im Rahmen des vorbeugenden Arbeitsschutzes wurde die Anschaffung von elektronisch
höhenverstellbaren Schreibtischen für alle Kolleginnen und Kollegen von der SBG
vorgeschlagen. Die Vertreter des MF verwiesen auf die Haushaltslage. Jedoch können die
Vorsteher im Rahmen ihrer freien Haushaltsmittel höhenverstellbare Schreibtische
anschaffen. ( Hier sollten sich insbesondere die örtlichen Personalräte einsetzen.
Der Wirtschaftsausschuss bietet zum Beispiel eine Möglichkeit für die Personalräte um
von der Dienststelle die notwendigen Auskünfte zu erhalten).

Die SBG fragte nach wann endlich die Lohnsteueraußenprüfer des g.D. in die
Funktionsgruppe der BP überführt werden. Frau Ölscher-Dütz sagte, dass fest
beschlossen wurde, dass die Lohnsteueraußenprüfer in die Funktionsgruppe der BP
überführt werden Wann dies umgesetzt werde hängt davon ab, wann die Arbeitsgruppe
zur Änderung der Stellenplanobergrenzen ihre Arbeit beendet habe.

Die SBG problematisierte die unzureichende Gewinnung neuer Vollziehungsbeamter. In
einigen Ämtern gibt es schon seit längerer Zeit keine Vollziehungsbeamten mehr. Je mehr
sich dies herumspreche um so mehr werde die Finanzverwaltung zum zahnlosen Tiger.
Die SBG forderte erneut die Anhebung der Posten der Vollziehungsbeamten nach A 9.
Frau Ölscher-Dütz entgegnete, dass eine Anhebung nach A 9 daran scheitere, dass man
aus AO Gründen den Vollziehungsbeamten keine höherwertigen Arbeiten zuweisen könne
wie zum Beispiel Forderungsfeststellungen, da dann keine Abgrenzung mehr zwischen
der Erhebung und der Feststellung gegeben sei.
Man wolle den Vollziehungsbeamten aber zukünftig eine feste monatliche Zulage von
140,00 € zahlen. Diese sei aber nicht pensionsfähig.

Die SBG hält eine nicht pensionsfähige Zulage von 140,00 € nicht für ausreichend um
einen Anreiz zu bieten Vollziehungsbeamter zu werden. Sollten AO-Gründe gegen eine
Anhebung nach A 9 sprechen, dann sollte sich Niedersachsen insoweit für eine Änderung
der AO einsetzen. Unabhängig von der Zuweisung weiterer Arbeiten ist die SBG der
Auffassung, dass eine Bewertung der Arbeit der Vollziehungsbeamten aufgrund ihrer
besonderen Fähigkeiten der direkten und ständigen Konfliktbewältigung möglich ist.
Im Hinblick auf die Mindestbewertung aller Dienstposten im mittleren Dienst nach A 8 ist
eine Bewertung des Dienstpostens der Vollziehungsbeamten mit A 8 nicht gerechtfertigt.

Das Gespräch mit Herrn Doods und den Vertretern der OFD fand in einem angenehmen
Rahmen statt. Da aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit und der Vielzahl der
Themen nicht alles angesprochen werden konnte, wurde verabredet das Gespräch zu
einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.