Ist die Sonder-Öffnungsaktion der PKV’s wirklich so sensationell ?

Die Sonder-Öffnungsaktion des Verbandes der privaten Krankenversicherungen, die nur in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 erfolgen soll und auf die die DSTG in ihrer Pressemitteilung vom 25.06.2020 hingewiesen hat, ist aus Sicht der STEUER-BASIS-GEWERKSCHAFT kein Allheilmittel. Diese sogenannte Beamtenöffnungsklausel gibt es bereits seit mehreren Jahren. Die bisher bestehende Öffnungsaktion galt ausschließlich für Neubeamte oder freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die bereits im Jahr 2004 verbeamtet und in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Mit der neuen befristeten Sonderöffnungsaktion können nun auch diejenigen Beamten, die erst ab dem 1. Januar 2005 freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung geworden sind und eine Vorerkrankung haben in die PKV wechseln. (Hierzu verweisen wir auf unsere Veröffentlichungen auf unserer Webseite unter „Krankenkasse“; zu finden unter dem Thema „Gesundheit“.) Nichterkrankte können dies grundsätzlich ohnehin, wobei mitzuversichernde Angehörige, die eine Vorerkrankung haben, noch einmal ein anderes Thema sind.

Dieses Institut der Beamtenöffnungsaktion ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Verbandsregelung, an der mehrere Anbieter freiwillig teilnehmen. Eine Probeanfrage einer Person mit Vorerkrankung in der Vergangenheit nach der „alten“ Beamtenöffnungsklausel zeigte aber schnell, dass diese Person zügig eine Absage erhielt, ohne auf die Möglichkeit dieser Beamtenöffnungsklausel hingewiesen worden zu sein. Soviel dazu….es wird jeder genommen.

Auch sind die Risiken eines Wechsels nicht zu unterschätzen. Was ist z.B. mit den Risikozuschlägen, die bei vorerkrankten Personen bis zu 30 % betragen sollen? Was ist mit den Beiträgen im Alter, wenn in jungen Jahren mangels Mitgliedschaft keine Rückstellungen gebildet werden konnten? Außerdem können vorerkrankte Personen, die aufgrund der Beamtenöffnungsklausel in eine PKV wechseln, in der Regel auch nur einen Grundtarif abschließen, d.h. eine absolute Basisversicherung ohne die Möglichkeit für Zusatztarife, durch die z.B. nicht von der Beihilfe übernommene Kosten abgesichert werden können! Zu bedenken ist auch, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse oder in eine andere private Krankenkasse kaum möglich ist.

In der v.g. Pressemitteilung des PKV-Verbandes heißt es: „Wir wollen damit ein Signal setzen, dass Beamte und beihilfekonforme PKV zusammengehören. Nicht ohne Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“  Gleichzeitig wird auf der Seite des Verbandes vor einer Einheits- Bürgerversicherung gewarnt. Hierzu heißt es:

Interessant ist hier, dass die PKV vor einer Einheitskasse, also nur einem einzigen System, mit allen Mitteln warnt, andererseits aber für sich in Anspruch nimmt, die einzige Versicherungsalternative und damit das einzig richtige System für Beamte zu sein und daher selbst nur ein System für richtig hält. Interessant ist auch, weshalb gerade jetzt diese Reklame für die Beamtenöffnungsklausel erfolgt. Könnte es daran liegen, dass sich die privaten Krankenkassen ganz erheblich von Beamten finanzieren und durch die Corona-Krise eine Pleitewelle anderer privat versicherter Personen befürchtet wird, sodass man auf diesem Wege lukrative Einzahler generieren könnte, zumal möglicher Weise im Beamtenbereich der Marktanteil am meisten zulegen könnte?

Dass die PKV hier mit dem „Schreckgespenst der Bürgerversicherung“ das sogenannte Hamburger Modell bekämpft, lässt sich anhand der Interessenlage der privaten Krankenversicherer nachvollziehen. Dass Herr Balster, Vorsitzender des DSTG-Landesverbandes Niedersachsen, bzw. die DSTG das Hamburger Modell in keiner Weise unterstützt, sondern ausschließlich an dem Beihilfesystem festhält und damit nur die privaten Krankenkassen unterstützt (siehe z.B. „niedersachsen magazin“, März 2018 S. 6-7) ist aus unserer Sicht nicht verständlich.

Wir als STEUER-BASIS-GEWERKSCHAFT sehen dies völlig anders. Die Beamtenöffnungsklausel bzw. die PKV an sich allein ist nicht für jede persönliche Lebenssituation die bestmögliche Lösung. Deshalb vertreten wir die Auffassung, dass es eine Alternative in der Art des „Hamburger Modells“ geben muss, um eine bestmögliche Versorgung für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Deshalb unterstützen wir das Gesetzesvorhaben „Hamburger Modell“ des Bündnis 90/Die Grünen, weil es eine echte Alternative zum bisher Dagewesenen sein kann!