Strukturwandel in den Erhebungsstellen der niedersächsischen Finanzämter dringend nötig

Immer mehr Erhebungsstellen in den niedersächsischen Finanzämtern haben Probleme, ausgeschriebene A9er Dienstposten zu besetzen und nach Besetzung die Kollegen langfristig im Sachgebiet zu halten. Die Steuer-Basis-Gewerkschaft fordert daher eine nachhaltige Strukturveränderung der Dienstpostenbewertung innerhalb der Erhebungsstellen.
Konkret sollten Teamleiterposten an den mittleren Dienst vergeben werden und diese mit A9 + Zulage bewertet werden. Daraus resultieren verschiedene Vorteile:

Einerseits führt diese Veränderung zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der Erhebungsstellen und bindet große Erfahrung im Sachgebiet. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Erhebungsstellen mit immer mehr uneinsichtigen und renitenten Vollstreckungsschuldnern zu tun haben, ist die Lebenserfahrung der jeweiligen Dienstposteninhaber von unschätzbarem Vorteil. Nach aktuellem Stand werden schwierige Vollstreckungsfälle von jungen Steuerinspektoren bearbeitet, die die Erhebungsstelle häufig sehr schnell wieder verlassen, aufgrund des Alters über wenig Lebenserfahrung verfügen, dadurch häufig in „kaltes Wasser geworfen“ werden und zumeist von erfahrenen Bearbeitern des mittleren Dienstes eingearbeitet werden.

Um aber auch langfristig Kollegen des gehobenen Dienstes für die Aufgaben des Kassenleiters (Dp 700) ausbilden zu können, erscheint eine Aufteilung der Teamleiterposten (jeweils zur Hälfte mittlerer Dienst und gehobener Dienst) sinnvoll.


Stärkung des Vollstreckungsaußendienstes


Neben dem oben beschriebenen Strukturwandel fordern wir ebenso eine nachhaltige Stärkung des Vollstreckungsaußendienstes.
Mit der Schaffung der Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung des Vollstreckungsaußendienstes hat das LStN bereits seinen Willen zur Stärkung der Vollziehungsbeamten bekräftigt und einige gute Schritte hin zu einem handlungsfähigen und „bissigem“ Außendienst getan. Dies kann jedoch nur der erste Schritt gewesen sein, denn was vor der Coronakrise bereits in vielen Finanzämtern mit der Aufstockung der Arbeitszeiten der Vollziehungsbeamten angefangen hat, scheint aktuell wieder komplett einzuschlafen.
Viele Erhebungsstellen wünschen sich einen engagierten Vollziehungsbeamten und sind bereit, diesen entsprechend mit Aufträgen auszustatten. Jedoch ist der Dienstposten mit einer A8er Bewertung zzgl. einer geringen Zulage von 140 Euro im Monat für viele Kolleginnen und Kollegen wenig attraktiv.
In der heutigen Zeit werden von den Vollziehungsbeamten komplizierte und mitunter konfrontative Pfändungen und Hausdurchsuchungen verlangt. Allein die extrem hohe Verantwortung bei der Leitung einer Hausdurchsuchung reicht nach Ansicht der Steuer-Basis-Gewerkschaft zu einer Aufwertung des Dienstposten nach mindestens A9 aus.
Hausdurchsuchungen im Rahmen eines Steuerfahndungseinsatzes werden von erfahrenen Steuerfahndern (mind. A 12) geleitet……..

Um allen Finanzämtern einen durchsetzungsstarken und erfahrenen Vollstreckungsaußendienst zur Verfügung stellen zu können, regt die Steuer-Basis-Gewerkschaft die Auslagerung der Vollziehungsbeamten an die jeweiligen Finanzämter für Fahndung und Strafsachen, die Schaffung eines eigenen Sachgebietes und der Aufteilung der jeweiligen Zuständigkeiten nach dem Vorbild der Steuerfahndung an.
Die Dienstposten der Vollziehungsbeamten sollten eine Bewertung nach A9 + Zulage erhalten. Damit schafft man atraktive Dienstposten des mittleren Dienstes mit einer aufgabenangemessenen Besoldung, bündelt Wissen und Erfahrung an einer zentralen Dienststelle, kann allen Finanzämtern gleichermaßen einen erfahrenen Vollziehungsbeamten anbieten, um diesen mit den komplexeren Fällen zu beauftragen. Zudem können die Vollziehungsbeamten die Steuerfahnder bei der Vermögensabschöpfung noch direkter unterstützen.