Klimawandel – Handeln oder zusehen?
Die Starkregenereignisse und deren tragische Folgen im Westen und Südwesten Deutschlands führen uns einmal mehr vor Augen, dass der Mensch den Naturgewalten im Ernstfall nicht viel entgegenzusetzen hat.
Klimawissenschaftler gehen davon aus, dass es eine Verbindung zwischen Klimaerwärmung und derartigen Wetterlagen gibt. Dieser klimatische Veränderung lässt sich demgemäß nur durch eine Senkung der Treibhausgasemissionen aufhalten oder wenigstens abmildern.
Nach Auffassung der SBG sollten gerade öffentliche Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes hier als gute Beispiele wegweisend vorangehen. Leider ist jedoch das Gegenteil der Fall.
So sieht sich das Land Niedersachsen anders als zahlreiche privatwirtschaftliche Arbeitgeber weiterhin nicht in der Lage, seinen Beschäftigten ein Fahrrad-Leasing-Modell anzubieten.
Dass es auch anders geht, zeigt die Landesverwaltung Baden-Württemberg! Vielleicht sollte man den Kollegen dort einmal über die Schultern schauen. Das wäre eine gute Idee! Denn jeder geradelte und nicht mit dem Auto gefahrene Kilometer ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und auch zur Gesunderhaltung der Beschäftigten. Eine Win-Win-Win-Situation.
In diesem Zusammenhang bietet sich auch die Anpassung der Niedersächsischen Reisekostenverordnung an, um klimafreundliches Verhalten zu fördern.
Insbesondere in urbanen Bereichen und Ballungsgebieten gibt es im Außendienst auch Dienstreisen von wenigen Kilometern. Werden diese mit einem Fahrrad zurückgelegt, ist dem Land Niedersachsen dieses gemäß § 5 Abs. 5 NRKVO symbolische 5 Cent/km wert. Dieser Wert gehört deutlich angehoben um einen Anreiz zu schaffen, auch hier häufiger einmal das eigene Auto stehen zu lassen.
Gleichwohl: Nicht jede Dienstreise ist fahrradgeeignet. Als umweltbewusster Arbeitgeber sollte dem Land Niedersachsen daran gelegen sein, dass auch diese Strecken möglichst klimaneutral zurückgelegt werden. Neben einem Bonus für die Nutzung des ÖPNV sollte auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen besonders gewürdigt werden.
In der Studie „Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? – Eine ganzheitliche Bilanz“ gelangt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Ergebnis, dass ein Elektrofahrzeug gegenüber Diesel- oder Benzinerfahrzeugen über den gesamten Lebensweg 30% bzw. 23% weniger Klimagase in die Atmosphäre abgibt.
Eine Wegstreckenentschädigung von 50 Cent/km wäre für Beschäftigte im Außendienst ein Anreiz für den Kauf eines im Vergleich teureren Elektrofahrzeugs und trüge somit dazu bei, dass auch die Einrichtungen des Landes Niedersachsens einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten!
Medienwirksame Politikerbesuche in betroffenen Krisengebieten steigern vielleicht die eigenen Umfragewerte, senken aber nicht die Temperturen in unserer Atmosphäre. Es ist Zeit zu handeln!